Kostendämpfungspauschale im Vorbereitungsdienst
GEW erwartet Bekenntnis zur Fürsorgepflicht
Die Kostendämpfungspauschale stellt für angehende Lehrkräfte eine hohe Belastung dar. Deshalb fordert die GEW von der Landesregierung, die Pauschale zu streichen – und so im Wettbewerb um Nachwuchs zu punkten.
Die Beihilfe wird für jedes Kalenderjahr um eine Kostendämpfungspauschale gekürzt. Die Höhe der Pauschale hängt von der Besoldungsgruppe ab. Für aktive Beamt/innen mit A 13 bis A 14 beträgt sie beispielsweise 180 Euro pro Jahr. Die Pauschale bleibt gleich, auch wenn jemand teilzeitbeschäftigt ist oder im Vorbereitungsdienst deutlich weniger verdient. Das empfinden viele als ungerecht.
Die GEW hat sich im September in einem Schreiben ans Finanzministerium für die Beamtinnen und Beamten im Vorbereitungsdienst eingesetzt und um Streichung der Pauschale gebeten. Die Kostendämpfungspauschale stellt für die angehenden Lehrkräfte eine hohe Belastung dar. Immer häufiger schildern GEW-Mitglieder, dass sie aufgrund der Kürzung keine oder nur eine geringe Unterstützung durch die Beihilfe erhalten haben. Gesunde Menschen, für die keine krankheitsbedingten Aufwendungen entstehen, müssen einen beachtlichen Eigenanteil bei Vorsorgeuntersuchungen entrichten, was zum Verzicht auf Vorsorgeuntersuchungen führen kann. Das ist nicht im Interesse des Dienstherrn.
Mit der Streichung der Kostendämpfungspauschale würde das Land ein starkes Bekenntnis zur Fürsorgepflicht gegenüber den Kolleginnen und Kollegen abgeben und auch im Wettbewerb um die besten Nachwuchskräfte punkten. Diese Reform sollte zeitnah umgesetzt werden. Sie ist ohne Zweifel finanzierbar.
Grundsätzlich sollte das Land für alle Beamtinnen und Beamten sowie die Versorgungsempfängerinnen und -empfänger auf die Kostendämpfungspauschale verzichten.