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200-Euro-Einmalzahlung für Studierende

GEW fordert Nachbesserungen bei Antragsstellung und Tempo bei Bearbeitung

Die Energiepreispauschale kommt. Dass Student*innen nun schon seit beinahe einem halben Jahr darauf warten müssen, kritisiert die GEW scharf. Studierende sollen ab dem 15. März 2023 Anträge stellen können.

Zwei Studenten im Studentenwohnheim Rosensteinstraße, Stuttgart
Foto: © imago

Seit September 2022 warten Studierende auf die versprochene Energiepreispauschale von 200 Euro. Diese Woche hat das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) eine Informationskampagne für die Antragstellung und Auszahlung der lang ersehnten Pauschale gestartet. „Studierende warten nun schon seit beinahe einem halben Jahr auf die dringend benötigte Pauschale. Dies ist ein Armutszeugnis. Wir hätten erwartet, dass diese lange Zeit wenigstens sinnvoll genutzt worden wäre um Hürden in der Antragsstellung abzubauen, die wir schon vor Monaten kritisch angemerkt haben“, kritisiert GEW-Landesvorsitzende Monika Stein die Pläne des BMBF.

Eine Antragsstellung für die Pauschale soll ab dem 15. März 2023 möglich sein. Die Seite Studis Online bietet eine gute Übersicht der Antragsmöglichkeiten.

Die GEW erwartet, dass der Fokus von Bund und Ländern jetzt darauf liegt, dass die Antragsstellung ab dem 15. März reibungslos möglich ist und vor allem, dass die eingehenden Anträge schnell bearbeitet werden und die Auszahlung der Pauschale unmittelbar erfolgt. „Die Preisentwicklung, sowohl bei Strom und Gas wie auch im Supermarkt, trifft die Studierenden hart. Viele kamen schon vor der Pandemie und vor der steigenden Inflation trotz Nebenjobs gerade so über die Runden. Wir brauchen jetzt Tempo, damit die lang ersehnte Pauschale endlich in den Geldbeuteln der Studierenden ankommt“, fordert Farina Semler, stellvertretende Landesvorsitzende der GEW Baden-Württemberg.

Für die GEW ist klar: Die Einmalzahlung ist nur ein Tropfen auf den heißen Stein. Es braucht endlich eine grundlegende Reform des Bafög, damit das Bundesausbildungsförderungsgesetz nicht nur dem Namen nach seinem Anspruch gerecht wird, sondern auch der Lebensrealität von Studierenden und den gestiegenen Lebenshaltungskosten.

Kontakt
Katharina Huss
Referentin für Studierendenarbeit
Telefon:  0711 21030-48