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GEW-Frauen fordern: JA13!

Die GEW-Frauen fordern mit einer JA13-Aktion die Benachteiligung der Grund- und Hauptschullehrkräfte und damit die geschlechtsbezogene Entgeltdiskriminierung zu beenden.

Auf dem Strategieseminars der GEW-Frauenpolitik, das am 10. und 11. November stattfand, verabschiedeten die Teilnehmerinnen und die Mitglieder der GEW-Landesfrauengremien einer Resolution mit folgenden Forderungen:

  • Die geschlechtsbezogene Entgeltdiskriminierung liegt im Falle der Grundschullehrerinnen auf der Hand und muss beendet werden. Grundschullehrerin ist ein Frauenberuf. Eine lebenslange Entgeltdiskriminierung aufgrund eines um zwei oder vier Semester kürzeren Studiums ist zu beanstanden. Grundschullehrkräfte müssen nach A13 besoldet werden.
  • Auch Hauptschullehrkräfte müssen nach A 13 besoldet werden, weil gleichwertige Arbeit gleich besoldet werden muss.
  • Das Primarstufenlehramt muss auf 10 Semester ausgeweitet werden, damit die Ausbildung den fachlichen und pädagogischen Anforderungen an die Arbeit in der Primarstufe gerecht wird.
  • Wenn Berlin, Brandenburg und NordrheinWestfalen (Grundschul-)Lehrer/innen nach A 13 bezahlen, muss das auch unser reiches Bundesland schaffen. Gerade vor dem Hintergrund des Lohnniveaus und der Lebenshaltungskosten in Baden-Württemberg ist sonst ein weiterer Mangel an Lehrkräften vorprogrammiert.

Die von der Landesregierung eingesetzte Expertenkommission zur Reform der Lehrer/innenbildung hat 2013 nachvollziehbar und überzeugend dargelegt, warum alle Lehrer/innen künftig vergleichbar ausgebildet werden müssen: „Die spezifischen Tätigkeitsanforderungen der unterschiedlichen Lehrämter führen zu unterschiedlichen Kompetenzprofilen, die sich inhaltlich, aber nicht im Qualifikationsniveau oder der wissenschaftlichen Dignität unterscheiden. Die Kommission teilt insbesondere nicht den folgenschweren Irrtum, dass bei der Unterrichtung jüngerer oder lernlangsamerer Schülerinnen und Schüler Abstriche an der fachlichen Qualifikation von Lehrkräften vorgenommen werden könnten.“

Diese Argumentation gilt gleichermaßen für die Arbeitsbedingungen und die Besoldung der Lehrer/innen. Es darf keine Unterschiede in der Besoldung geben. Niemand würde auf die Idee kommen, dass Kinderärzte kürzer studieren müssen als Radiologen. Die fachlichen Anforderungen an Grundschullehrer/innen z.B. bei der Entwicklung von Lehr- und Lernsituationen, bei der individuellen Förderung sowie bei der entwicklungsorientierten Diagnostik sind anders, aber nicht geringer als in der Sekundarstufe I oder II.