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Corona

GEW kritisiert, dass alle Auflagen wegfallen

Am 20. März lief die bundesweite Rechtsgrundlage der Corona-Auflagen ab. Die GEW kritisiert die gefallenen Maßnahmen aufgrund der viel zu hohen Infektionszahlen – und mit Blick auf die bevorstehenden Abschlussprüfungen.

Coronapandemie: Kinder in der Schule tragen zum Schutz eine Maske im Unterricht. (Foto: Shutterstock/GEW)

Die bundesweite Rechtsgrundlage für Corona-Auflagen ist am 20. März ausgelaufen. Wegen der hohen Infektionszahlen nutzte Baden-Württemberg eine Übergangsfrist bis zum 2. April. So konnten Maßnahmen wie die Maskenpflicht an den Schulen noch aufrecht erhalten bleiben. Danach hätten die Länder die neuen „Hotspot-Regelungen“ nutzen müssen, um landesweite Schutzmaßnahmen anordnen zu können. Baden-Württemberg hält die Regelung allerdings für nicht rechtssicher und verzichtete am 29. März auf weitergehende Auflagen. Damit fielen ab 3. April in Schulen und Kitas unter anderem die Kohortenregelung, die Abstands- und Maskenpflicht weg. Alle Veranstaltungen sind wieder erlaubt. Die zweimalige Testung wird bis zu den Osterferien fortgeführt. Diskutiert wird noch (Stand 3. April), wie die Quarantäne-Regeln gelockert werden können. An der Regelung für Schwangere ändert sich vorerst nichts.

„Natürlich sehen wir den Bedarf nach maskenlosen Kontakten. Die Ansteckungsgefahr in geschlossenen Räumen ist derzeit aber weiter so hoch, dass wir zumindest bis zum Beginn der Osterferien am 14. April weiter eine Maskenpflicht bräuchten. Jetzt werden noch mehr Schüler*innen und ­Lehrkräfte erkranken und der schon hohe Unterrichtsausfall wird weiter zunehmen. In vielen Schulen stehen die Abschlussprüfungen bevor, da kann niemand weitere Ausfälle gebrauchen. Wieder einmal machen Beschäftigte sowie die Kinder und Jugendlichen mit ihren Eltern in dieser Pandemie die Erfahrung, dass den Verantwortlichen in Berlin und Stuttgart gute und sichere Bildung wenig wert ist“,

sagte die GEW Landesvorsitzende Monika Stein am 29. März.

Kontakt
Katharina Huss
Referentin für Studierendenarbeit
Telefon:  0711 21030-48