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Digitalisierung am Gymnasium

GEW-Landesfachgruppe formuliert Forderungen an Kultusministerium

Die Landesfachgruppe Gymnasien begrüßt das Bestreben des Landes, die Schulen digital voranzubringen. Dabei gilt es jedoch, einige wichtige Punkte zu beachten. Die GEW-Forderungen für die baden-württembergischen Gymnasien im Überblick.

Die GEW-Landesfachgruppe Gymnasien begrüßt das Bestreben des Kultusministeriums, eine landeseinheitliche Bildungsplattform aufzusetzen und allen Lehrkräften und Schüler*innen in Baden-Württemberg grundlegende Funktionalitäten einer digitalen Infrastruktur zur Verfügung zu stellen.

1. Notwendige Anwendungen sind:

  • dienstliche E-Mail-Adresse
  • Cloudspeicherlösung
  • Lernmanagementsystem (zum Beispiel Moodle)
  • Webkonferenztool (zum Beispiel BigBlueButton) mit Whiteboardfunktion und Breakout-Rooms
  • basale Officeanwendungen (Textverarbeitung, Tabellenkalkulation, Präsentation)
  • Tool zum kollaborativen Arbeiten (zum Beispiel CryptPad, Etherpad)

Auch darüber hinausgehende Anwendungen wie Instant Messaging, Videoschnitt- und DTP-Software sowie weitere fachspezifische Einzelanwendungen können für den schulischen Einsatz sinnvoll sein.

2. Rechtssicherheit

Als Dienstherr muss das Land Baden-Württemberg gewährleisten, dass jede dieser eingeführten Anwendungen von allen Lehrkräften rechtssicher und datenschutzkonform genutzt werden kann. Wir fordern das Kultusministerium (KM) auf, dafür eine Clearingstelle einzurichten, die neue Anwendungen für den schulischen Einsatz verlässlich prüft und evaluiert.

Außerdem muss das KM den Schulen all diejenigen Handreichungen zur Verfügung stellen, die für den Betrieb dieser Anwendungen an der einzelnen Schule erforderlich sind (inklusive Nutzungsordnungen).

3. Open Source

Grundsätzlich präferiert die Landesfachgruppe Gymnasien den Einsatz von plattformunabhängigen Open-Source-Anwendungen sowie von OER (Open Educational Resources). Kommerzielle Produkte kommen nur dann in Frage, wenn deren besondere Funktionalität den Einsatz sachlich rechtfertigt. 

Eine solche Entscheidung muss regelmäßig überprüft werden. Dabei muss der Tendenz zur Monopolisierung auf Seiten kommerzieller Anbieter von Bildungsinfrastruktur aktiv entgegengewirkt werden.

4. Hardware für Schüler*innen

Notwendige Voraussetzung für die Partizipation der Schüler*innen am digital unterstützten Lernen ist eine hinreichende Ausstattung mit der benötigten Hardware. Dazu gehören nicht nur digitale Endgeräte, sondern auch die gegebenenfalls benötigte Verkabelung, Peripheriegeräte (Keyboard, Maus, Drucker, Massenspeicher) sowie gegebenenfalls ein Surfstick für die Nutzung zu Hause.

Über die Schule wird allen Schüler*innen die benötigte Hardware dauerhaft zur Nutzung überlassen. Für die Nutzung innerhalb des Unterrichts ist eine leistungsfähige Netzanbindung unabdingbar. Bei Herstellung und Betrieb aller Hardwarekomponenten ist streng auf den Aspekt der Klimaneutralität zu achten. Eine Nachnutzung der Geräte ist sicherzustellen; sollte das nicht möglich sein, müssen diese einem geordneten Recyclingverfahren zugeführt werden.

5. Dienstliche Endgeräte für Lehrkräfte

Alle Lehrkräfte benötigen für die dienstliche Nutzung eine entsprechende Hardwareausstattung. Sie erhalten alle fünf Jahre ein dienstliches Endgerät als Leihgerät des Sachkostenträgers. Dieses muss neuwertig, leistungsfähig und auf dem aktuellen Stand der technischen Entwicklung sein.

Die Lehrkräfte können dabei aus einem hinreichenden Angebot (verschiedene Arten von Endgeräten mit unterschiedlichen Betriebssystemen) das für sie individuell passende Endgerät auswählen.

6. Administration und Support

Sie müssen für die schulische IT-Infrastruktur von den IT-Fachkräften des Sachkostenträgers auch tatsächlich und zeitnah geleistet werden.

Als Unterstützung fordert die Landesfachgruppe Gymnasien ein entsprechendes IT-Support-Gesetz, das den Workflow für diesen Bereich regelt.

7. Primat der Pädagogik

Die Digitalisierungsstrategie muss als integrativer Teil einer umfangreichen, pädagogisch-didaktischen Weiterentwicklung des Gymnasiums in Baden-Württemberg betrachtet werden. Im Kern geht es dabei um die Frage, welche Kompetenzen Schüler*innen am Gymnasium entwickeln müssen, um aktiv und reflektiert am Leben im 21. Jahrhundert teilhaben zu können.

Tragende Elemente einer solchen Weiterentwicklung des Gymnasiums sind die Fortbildungen für Lehrkräfte sowie eine dauerhafte wissenschaftliche Begleitung.

8. Rechte der Lehrkräfte

Ohne den tatkräftigen Einsatz der Lehrkräfte kann es keine erfolgreiche Digitalisierungsstrategie für die Gymnasien im Land geben. Deshalb fordert die GEW-Fachgruppe Gymnasien, dass sich das Land endlich ernsthaft auf den sich aktuell vollziehenden tiefgreifenden Wandel der beruflichen Anforderungen an Lehrkräfte fokussiert.

Dabei müssen die Arbeitsbedingungen und Arbeitsrechte der Lehrkräfte im Zentrum stehen. Die einzelnen Schulen vor Ort müssen darin unterstützt werden, selbst zu lernenden Institutionen zu werden, die ihre innere demokratische Struktur entwickeln und für alle am Schulleben Beteiligten ein humanes Arbeiten ermöglichen.

Kontakt
Markus Riese
Vorsitzender Fachgruppe Gymnasien, Mitglied im HPR
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