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Technische Lehrkräfte

GEW-Protest und Rechtsschutzverfahren zahlen sich aus

Das Land setzt Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts zur amtsangemessenen Alimentation um – und plant Verbesserungen bei Besoldung, Beihilfe und Familienzuschlägen. Von den Änderungen bei der Besoldung profitieren auch Technische Lehrkräfte.

Die Landesregierung plant Verbesserungen bei Besoldung, Beihilfe und Familienzuschlägen. Von den Änderungen bei der Besoldung profitieren Fachlehrerkräfte und Technische Lehrkräfte. Die weiteren Änderungen bei der Besoldung, der Beihilfe und den Familienzuschlägen helfen jüngeren Beamt*innen, vor allem, wenn sie Familie haben.

Grund für die Reformen sind Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichtes (BVerfG) zur amtsangemessenen Alimentation (Mindestabstand der Besoldung zum Grundsicherungsniveau sowie zur Alimentation insbesondere von Familien mit drei und mehr Kindern). Die Verfahren wurden auch vom GEW-Rechtsschutz geführt. Das Finanzministerium wird nach Verhandlungen mit den Spitzenorganisationen DGB und BBW das Besoldungs- und Beihilferecht an die Vorgaben des BVerfG anpassen. Ein erster Gesetzentwurf liegt bereits vor. Das Gesetz muss noch im Landtag beraten und soll spätesten im Herbst beschlossen werden.

Von Besoldungsform profitieren Fachlehrkräfte und Technische Lehrkräfte

Die Eingangsämter im mittleren und gehobenen Dienst werden angehoben. Im Schulbereich profitieren davon die verbeamteten Fachlehrkräfte und die Landwirtschaftstechnischen Lehrkräfte (von A 9 nach A 10) sowie die Technischen Lehrkräfte (von A 10 nach A 11). Auch die tarifbeschäftigten Fachlehrkräfte und Technischen Lehrkräfte sollten von der Reform profitieren. Die schon lange immer wieder vorgetragene Forderung der GEW zur Anhebung der Eingangsämter wird somit umgesetzt werden. Leider gelang es nicht, die Stellen A 11 + AZ in echte Beförderungsstellen A 12 anzuheben. Die GEW wird auch diese Anhebung weiterverfolgen.

Neben den Ämterhebungen sollen in der Besoldungstabelle die Erfahrungsstufen 1 und 2 gestrichen werden. Das nutzt den unteren Besoldungsgruppen bis hin zu A 10. Die neuen Erfahrungsstufen 1 und 2 (bisher 3 und 4) sollen in der Laufzeit von zwei auf drei Jahre verlängert werden.

Die Änderungen bei der Besoldung sollen zum 1. Dezember 2022 in Kraft treten. Es bleibt aber wie gesagt abzuwarten, ob die Planungen letztendlich im Landtag so auch beschlossen werden.

Inwieweit dann die Höhergruppierung auf die angestellten Kolleg*innen übertragen wird, bleibt ebenso abzuwarten. Zwar sind diese über den Tarifvertrag an die Besoldungstabelle gekoppelt. Hier kann es über die Stufenregelung unter Umständen vor allem bei den Kolleg*innen zu Nachteilen kommen, welche kurz vor einem Stufenanstieg stehen. Die GEW drängt hier bei den Ministerien auf entsprechende Lösungen, damit den Betroffenen keine finanziellen Einbußen entstehen.

Reform der kinderbezogenen Familienzuschläge

Die kinderbezogenen Familienzuschläge werden für das erste und zweite Kind auf 138,84 Euro und für das dritte und jedes weitere Kind auf 750,44 Euro erhöht. Darüber hinaus wird zu den kinderbezogenen Zuschlägen ein weiterer Erhöhungsbetrag für das erste und zweite Kind gewährt. Der Erhöhungsbetrag ist abhängig von der Besoldungsgruppe. Hiervon profitieren vor allem die niedrigeren Besoldungsämter. Der DGB hat diese sozialausgewogene Reform ausdrücklich begrüßt.

Rücknahme der Beihilfekürzungen

2013 wurden die Beihilfebemessungssätze für ab dem 1. Januar 2013 eingestellte Beamt*innen teilweise abgesenkt. Diese Sparpolitik führte für viele Kolleg*innen zu einer erheblichen finanziellen Mehrbelastung. Es ist gut, dass die Kürzungen zurückgenommen werden. Unter anderem werden die Beihilfebemessungssätze für Ehegatten und Lebenspartner*innen und Beihilfeberechtigte mit zwei oder mehr Kindern wieder auf 70 Prozent erhöht.

Erfolg der Arbeit der GEW und des DGB

Die geplanten Änderungen sind auch ein Erfolg des jahrelangen politischen Protests und der Rechtsschutzverfahren der GEW und des DGB gegen die Kürzungen in der Beihilfe und für Verbesserungen bei der Besoldung. Die GEW Baden-Württemberg hatte in dieser Zeit Kolleg*innen, die von Kürzungen betroffen waren, zu fristwahrenden Widersprüchen aufgerufen und Mustertexte im Mitgliederbereich der GEW-Homepage bereitgestellt.