Hochschulen und Forschungseinrichtungen müssen jetzt unter Beweis stellen, dass sie mit ihrer gewachsenen Autonomie verantwortungsbewusst umgehen und den Arbeitsplatz Wissenschaft attraktiver machen. Die GEW schlägt beispielsweise vor, dass sich die Wissenschaftseinrichtungen Mindeststandards für befristete Beschäftigungsverhältnisse setzen: Dauert eine Promotion vier Jahre, sollten auch die Doktorand/innen einen Vierjahresvertrag bekommen. Werden Drittmittel für drei Jahre eingeworben, sollten auch die Arbeitsverträge über drei Jahre laufen.
Weitere Vorschläge des Herrschinger Kodex zielen auf eine bessere Betreuung der Promovierenden, berechenbare Perspektiven für promovierte Wissenschaftler/innen („Postdocs“) sowie die familienfreundliche Gestaltung von Karrierewegen ab.