Landesdelegiertenversammlung (LDV) 2025
Höchstes GEW-Gremium tagt
Im April 2025 tagt das höchste beschlussfassende Gremium der GEW Baden-Württemberg: die Landesdelegiertenversammlung (LDV). Davor finden im Oktober 2024 die Versammlungen und Wahlen der Landesfach- und Landespersonengruppen statt.
Die GEW als größte bildungspolitische Interessenvertretung in Baden-Württemberg lebt von der Beteiligung und braucht viele Mitglieder, die sich aktiv einmischen und die Bildungspolitik mitgestalten. Die etwa 350 Delegierten für die LDV werden von den GEW-Kreisen gewählt.
Gemäß § 15 Ziff. 2 der Satzung der GEW Baden-Württemberg, in Verbindung mit § 1 Ziff. 1 der Geschäftsordnung, wird die Ordentliche Landesdelegiertenversammlung 2025 (LDV) vom 3. bis 5. April 2025 einberufen. Die LDV findet in der Stadthalle in Sindelfingen statt.
Tagungsablauf
Donnerstag, 3. April 2025
- 11 Uhr: Württembergischer Lehrerverein (WLV)
- 12 Uhr: Bezirksversammlungen Nordbaden, Nordwürttemberg, Südbaden, Südwürttemberg
- 16 Uhr: Eröffnung der LDV, unter anderem Geschäftsbericht
Freitag, 4. April 2025
- 9 Uhr: Fortsetzung der LDV, u. a. Wahlen
- 16 Uhr: Verabschiedungen und anschließend „Feier-Abend“
Samstag, 5. April 2025
- 9 Uhr: Fortsetzung der LDV unter anderem Antragsberatung
- 17 Uhr: Ende der LDV
Vorläufige Tagesordnung:
- Eröffnung der LDV
- Konstituierung der LDV
- Berichte
3.1 Geschäftsbericht
3.2 Kassenbericht
3.3 Bericht der Kassenprüfer
3.4 Aussprache - Entlastung des Vorstandes
- Wahlen
5.1 Wahl der Funktionen gemäß § 21,1 der Landessatzung
5.2 Wahl der Landesschiedskommission
5.3 Wahl der Kassenprüfer*innen
5.4 Wahl des Wahlausschusses für die LDV 2028 - Bestätigungen gemäß § 21,1 der Landessatzung
- Beratung und Beschlussfassung über Entschließungen und Anträge
Antragsberechtigt gem. § 16 Ziff. 1 der Satzung sind die Organe der Kreise und Bezirke, die Landesfachgruppenversammlungen und Landesfachgruppenausschüsse, die Landespersonengruppenversammlungen und Landespersonengruppenausschüsse, die Vorstandsbereiche, Fachbereiche, Koordinierungsgruppen, Arbeitskreise, Arbeitsgruppen, Projektgruppen sowie der Geschäftsführende Vorstand (GV) und der Landesvorstand (LV). Anträge von Untergliederungen der Kreise können über die oben aufgeführten Gremien eingebracht werden.
Frist für die Einreichung der Anträge
Gemäß § 16 Ziff. 2 der Satzung, in Verbindung mit § 1 Ziff. 2 der Geschäftsordnung sind die Anträge bis spätestens 3. Januar 2025 an die GEW Baden-Württemberg, Antragsberatungskommission, Herrn Matthias Schneider, Silcherstr. 7, 70176 Stuttgart (E-Mail: ldv@gew-bw.de), einzureichen.