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Ab Steuererklärung 2023

Homeoffice-Pauschale anstatt Arbeitszimmer

Ab 2023 können Lehrkräfte bei ihrer Steuererklärung anstatt eines Arbeitszimmers eine Homeoffice-Pauschale geltend machen. Die neue steuerliche Regelung ist eine Vereinfachung und für viele Lehrkräfte eine Verbesserung.

Lehrerin im Homeoffice am Laptop
Foto: Depositphotos.com/Syda_Productions

Ab dem 1. Januar 2023 können Lehrkräfte, die an der Schule keinen eigenen Arbeitsplatz mit Schreibtisch und Bücherregal haben (das Klassenzimmer oder der Tischanteil im Lehrerzimmer zählen dabei nicht als eigener Arbeitsplatz), für jeden Tag, an dem sie zu Hause arbeiten beziehungsweise neben dem Unterricht auch noch zu Hause arbeiten, eine Tagespauschale von 6 Euro für bis zu 210 Arbeitstage absetzen. Maximal können also 1.260 Euro jährlich abgesetzt werden.

Dabei ist es unerheblich ob sie zu Hause ein Arbeitszimmer haben oder zum Beispiel an einem Küchentisch oder an einer kleinen Arbeitsecke arbeiten. Die Kosten müssen auch nicht mehr erhoben und gegenüber dem Finanzamt nachgewiesen werden. Da Lehrkräfte auch in der unterrichtsfreien Zeit ihren Unterricht vor- und nachbereiten beziehungsweise viele Korrekturen vornehmen, können sie 210 Arbeitstage und damit den Maximalbetrag von 1.260 Euro erreichen. An den Tagen, an denen sie auch unterrichten oder an Besprechungen, Konferenzen und so weiter teilnehmen, können sie zusätzlich auch noch die Entfernungspauschale in Anspruch nehmen.

Regelung bis zur Steuererklärung 2022

Lehrkräfte, die bis einschließlich 2022 ein Arbeitszimmer steuerlich absetzen wollten, benötigten dazu einen abgeschlossenen Raum, der zu 90 Prozent beruflich genutzt wurde. Die Kosten dafür mussten nachgewiesen werden und waren auf höchstens 1.250 Euro jährlich beschränkt.

Tipp: Sollte das Finanzamt das Arbeitszimmer bereits abgelehnt haben, so lege innerhalb der 28 Tage Widerspruch gegen den Einkommensteuerbescheid ein und beantrage anstatt eines Arbeitszimmers die Anerkennung der Homeoffice-Pauschal in Höhe von 1.260 Euro. Solltest du nicht das ganze Jahr im Schuldienst beschäftigt gewesen sein, so verringert sich die Pauschale pro Tag um 6 Euro oder monatlich um 105 Euro.

Weitere Steuertipps für Lehrkräfte und Pädagog*innen gibt es im GEW-Ratgeber „Steuererklärung“. Mitglieder können die Broschüre für nur 7 Euro beim Süddeutschen Pädagogischen Verlag (SPV) bestellen.

Kontakt
Kurt Wiedemann
langjähriger ehrenamtlicher Richter beim Finanzgericht Baden-Württemberg