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IMP - Die heißen Nadeln des Kultusministeriums

Im Dezember 2017 beschloss der Ministerrat die Einführung von „Informatik, Mathematik, Physik“ (IMP) bereits zum nächsten Schuljahr. Aus Sicht der GEW-Landesfachgruppe Gymnasien sind noch viele Fragen offen.

Die Vorgaben des Ministeriums

  • Genehmigung im Schuljahr 2018/19, also dem ersten Jahr, nur für Schulen, die grundständige Informatiklehrer/innen oder welche mit mehrjährige Unterrichtserfahrung in Informatik in der Oberstufe haben.
  • Regionale Fortbildungen für diese Lehrkräfte
  • Beginn eines einjährigen Kontaktstudiengangs zur Nachqualifizierung weiterer Lehrkräfte im Schuljahr 2018/19.
  • Ab 2019/2020 dürfen die Absolvent/innen des Kontaktstudienganges den Informatikteil von IMP unterrichten
  • Stundentafel:

 

Informatik

Mathematik

Physik

Klasse 8

2

1

1

Klasse 9

1

1

2

Klasse 10

1

2

1

  • Die Mindestschülerzahl ist 12, der Teiler liegt bei 30, der Teilungspool entspricht dem bei NWT.
  • Genehmigungsverfahren: GLK/ Schulkonferenz, Antrag beim Regierungspräsidium.
  • Die Regierungspräsidien entscheiden und gestalten regional unter Einbeziehung des Schulträgers aus.
  • Das IMP-Profil ist ähnlich wie ein Kunst- oder Sport-Profil anzusehen, es sollen also nur punktuell IMP-Profile vorhanden sein.

Bildungsplan und Oberstufe

  • Der Bildungsplan ist derzeit in der Erprobung, ab März 2018 wird es eine Anhörung geben.
  • Die Inhalte sind anspruchsvoll und theoriezentriert.
  • Ein Besuch von Informatikkursen in der Oberstufe ist unabhängig von IMP, es wird auch weiterhin der Besuch einer Informatik AG in Klasse 10 genügen.
  • Modularer Unterricht ist möglich.

Lehrkräfte

  • Der Kontaktstudiengang ist konzipiert als Blended-Learning mit Präsenzphasen.
  • Der Studiengang wird von einer Universität bzw Hochschule durchgeführt.
  • Er enthält vorwiegend Module in Informatik, aber auch Mathematik, Physik und Prävention.
  • Für die Teilnahme wird eine Entlastung von zwei Anrechnungsstunden gewährt.

Die GEW fragt:

  • Ist eine Fakultas in Mathematik oder Physik Voraussetzung für die Zulassung zum Kontaktstudiengang?
  • Welche Universität wird den Studiengang anbieten?
  • Wie wird eine einheitliche Genehmigungspraxis der vier verschiedenen Regierungspräsidien garantiert?

Weitere Fragen? Anregungen? Kritik? Gern an:

Eva Rudolph                         eva.rudolph@gew-bw.de

Barbara Becker                   barbara.becker@gew-bw.de

(GEW Landesfachgruppe Gymnasien und Mitglieder im Hauptpersonalrat Gymnasien)

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