Im Entwurf zur Novellierung des Landesreisekostengesetzes ist immer noch die Begrenzung der Reisekostenerstattung für Referendar/innen auf 50 Prozent grundsätzlich vorgesehen. Die Ministerien (Kultusministerium, Sozialministerium, Wissenschaftsministerium ...) sollen jedoch in begründeten Fällen auch die vollen Reisekosten zahlen können. Das wäre immerhin ein Anfang.
Leider droht die geplante Reform nun aber am Widerstand von CDU und Grünen und dem Kultusministerium zu scheitern.
Die GEW fordert die Erstattung der vollen Reisekosten für die Referendar/innen. Sie bekommen nur ein Ausbildungsgehalt, müssen aber auf der Straße, in Bus und Bahn den vollen Preis zahlen.
100% Reisekosten im REF – damit am Ende vom Monat noch Geld für Kino und Kneipe übrig ist
Mach mit:
- Unterschriftenliste (PDF) ausdrucken!
- Am Seminar Kolleg/innen informieren und unterschreiben lassen!
- Bis zum 15. Juni 2018 an die GEW zurückschicken!