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Digitale Bildungsplattform

Ja und nein zu Microsoft an Schulen

Nachdem der Landesdatenschützer Bedenken äußerte, hat das Kultusministerium nun eine Entscheidung getroffen: Die Bildungsplattform soll ohne die Programme des US-Konzerns auskommen. Daher ist eine weitere Ausschreibung nötig.

Viele Lehrkräfte sind verunsichert.

Am 30. November 2020 startete das Kultusministerium (KM) ein Pilotprojekt zum Einsatz von Microsoft 365 im Rahmen der digitalen Bildungsplattform. Dabei wurde eine speziell konfigurierte Version der Software an ausgewählten Schulen getestet. Zum Einsatz kamen die Anwendungen, die für die ­Module „Dienstliche E-Mail-Adresse“ und „Persönlicher Arbeitsplatz“ vorgesehen waren. Damit hatten die Schulen Zugriff auf einen E-Mail-Dienst (Outlook), ein Office-Paket (Word, Excel, Powerpoint) sowie das Videokonferenz- und Kollaborationstool „Teams“. Begleitet wurde der Versuch vom Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (LfDI).

Dazu wurden vom Landtag Mittel für ein eigenes Prüflabor bewilligt. Unter anderem wurde untersucht, welche Daten zu Microsoft übertragen werden und ob Daten unzulässig von Microsoft verarbeitet werden. Bei der Prüfung haben sich das KM und das Software-Unternehmen regelmäßig ausgetauscht.

Im Mai 2021 stellte der LfDI die Ergebnisse vor. Seine Behörde schätzt die Risiken für den Einsatz im Schulbereich als inakzeptabel hoch ein und empfiehlt daher, die Dienste in den Schulen nicht weiter zu nutzen. In einer Pressemitteilung wurden die Gründe dafür näher erläutert. Kritisiert wurde unter anderem, dass nicht nachvollziehbar sei, welche personenbezogenen Daten wie und zu welchen Zwecken verarbeitet werden. Damit sei ein hohes Risiko der Verletzung von Rechten und Freiheiten der betroffenen Personen verbunden. Aus Sicht des LfDI sollten daher alternative Dienste gestärkt werden.

Das KM hat darauf reagiert. Die Komponenten für die genannten Module der Bildungsplattform sollen in den nächsten Wochen europaweit ausge­schrieben ­werden. Damit will das Mi­nis­terium sicherstellen, dass allen Schulen zeitnah eine datenschutzkonforme Lösung bereitgestellt werden kann.

Schulen, die Microsoft-Programme einsetzen, arbeiten in rechtlicher Grauzone

Die GEW hat sich von Beginn an dafür eingesetzt, dass Lehrkräfte digitale An­­wen­dungen in Schule und ­Unterricht rechtssicher nutzen können. Die Entscheidung ist daher grundsätzlich zu begrüßen. Gleichzeitig ist das Problem damit vorerst nicht gelöst.

Auch der Start der digitalen Landeslösung verzögert sich weiter. Lehrkräfte können im nächsten Schuljahr immer noch keine dienstliche ­E-Mail-Adresse nutzen. Seit dem Startschuss für die Bildungsplattform 2015 warten die Beschäftigten auf den seit sechs Jahren angekündigten und dringend benötigten E-Mail-Account für eine sichere und angemessene Kommunikation mit allen am Schulleben Beteiligten.

Außerdem arbeiten die Schulen, die Produkte von Microsoft bereits einsetzen, in einer rechtlichen Grauzone. Denn laut KM werden – in Absprache mit dem LfDI – die Dienste von Microsoft nicht pauschal untersagt. Es ist nachvollziehbar, dass es gerade in der aktuellen Situation für die Lehrkräfte wichtig ist, funktionierende Programme nutzen zu können, vor allem wenn sich deren Einsatz in der Schulgemeinschaft bereits etabliert hat.

Das „Jain“ des KM gegen die grundsätzliche Einführung aufgrund nachgewiesener Risiken bei gleichzeitiger Duldung des Einsatzes von Microsoft-Programmen verunsichert nach wie vor viele Lehrkräfte.

Deshalb begrüßt die GEW die Ankündigung des LfDI, die Beratungsleistungen für Schulen auszubauen. So soll zum Beispiel bei konkreten Beschwerden gemeinsam mit den Beteiligten nach Lösungen gesucht werden. Darüber hinaus stehen mit Moodle und BigBlueButton sowie Threema und Itslearning weitere Module der digitalen Bildungsplattform zur Verfügung, die einen rechtskonformen schulischen Einsatz erlauben.

Kontakt
David Warneck
Stellvertretender Landesvorsitzender