Ende November teilte das Kultusministerium mit, dass die Landesförderung in Höhe von ca. 800.000 Euro für das Projekt „Jugendberufshelfer“ zum 31.3.2017 eingestellt werden soll. Ziel dieses Programms ist es, leistungsschwächere Schüler/innen eine sozialpädagogische Unterstützung zukommen zu lassen, um sie beim Übergang von der Schule in die Berufsausbildung zu unterstützen.
Die GEW hatte in einer Stellungnahme und in Gesprächen mit Landtagsabgeordneten diese Streichung abgelehnt und deutlich gemacht, dass der Einsatz von Sozialpädagog/innen an den Beruflichen Schulen unerlässlich ist. Die GEW hat deshalb die Fortsetzung des Programms und eine Weiterbeschäftigung der betroffenen Sozialpädagog/innen gefordert. Falls eine Förderung im Kultusministerium nicht mehr möglich sein sollte, sollten die vorhandenen Jugendberufshelfer/innen in die Förderung der Schulsozialarbeit übernommen werden, schlug die GEW vor.
Mit ihrer Kritik war die GEW erfolgreich, denn nun hat die Landesregierung eine Kehrtwende vollzogen. Im Rahmen des Pakts für Integration sollen in den kommenden zwei Jahren noch einmal je 850.000 Euro für die Jugendberufshelfer bereitgestellt werden, so kann das Programm fortgeführt werden. Das Programm wird damit auch im Sozialministerium angesiedelt, nicht mehr im Kultusministerium. Das ist ein erster Schritt, um mittelfristig die Förderung für die Schulsozialarbeit und die Jugendberufshilfe zusammenzuführen – so wie dies die GEW gefordert hat.