Kostendämpfungspauschale ab 2025
Kein Widerspruch mehr notwendig
Ende 2024 hat der Landtag die neue gesetzliche Regelung der Kostendämpfungspauschale verabschiedet. Die formale Regelung der Kostendämpfungspauschale entspricht nunmehr den Vorgaben des Bundesverwaltungsgerichts und ist rechtmäßig.
Der baden-württembergische Landtag hat am 13. Dezember 2024 im Rahmen des Haushaltsbegleitgesetzes 2025/2026 die neue gesetzliche Regelung der Kostendämpfungspauschale in § 78 Abs. 2a LBG verabschiedet. Da die formale Regelung der Kostendämpfungspauschale nunmehr den Vorgaben des Bundesverwaltungsgerichts im Urteil vom 21. März 2024 entspricht, ist die Kostendämpfungspauschale nunmehr rechtmäßig.
Widersprüche gegen Beihilfebescheide, in denen die Kostendämpfungspauschale einbehalten wird, sind künftig nicht mehr notwendig.