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Keine Abschiebung während der Ausbildung

Besuchen junge Asylsuchende eine einjährige Berufsfachschule und haben für die Zeit danach einen Ausbildungsvertrag in Aussicht werden sie in Baden-Württemberg künftig geduldet und können zunächst nicht abgeschoben werden.

Dies teilte das Innenministerium durch einen Erlass den Ausländerbehörden mit. Die sogenannte Ausbildungsduldung, auch 3+2 Regel genannt, sieht vor, dass Flüchtlinge geduldet werden können, solange sie sich in einer Berufsausbildung befinden. Die einjährige Berufsfachschule war davon aber bislang nicht erfasst. Die Duldung wird für sechs Monate verlängert, wenn die Ausbildung erfolgreich abgeschlossen wurde und der/die Geduldete auf der Suche nach einer Arbeitsstelle ist.

Die GEW begrüßt diese Entscheidung der Landesregierung. „Damit schafft die grün-schwarze Landesregierung eine größere Rechtssicherheit für junge Flüchtlinge, die sich im Übergang von der Schule in den Beruf befinden“, erklärte GEW-Landesvorsitzende Doro Moritz. „Geflüchtete und Ausbildungsbetriebe brauchen die Sicherheit, dass die Ausbildung auch abgeschlossen werden kann, dies muss auch die einjährige Berufsfachschule mit einschließen“.

Kontakt
Magdalena Wille
Referentin für Berufliche Bildung und Weiterbildung
Telefon:  0711 21030-21
Mobil:  0160 90565239