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Klärung von Haftungsfragen

Nachdem ein Bromunfall an einem Gymnasium in Weil am Rhein zur Verurteilung des Schulleiters sowie der Lehrkraft zu einer Geldstrafe führte, rückte die Haftungsfrage wieder ins Bewusstsein von Lehrkräften.

Die Rechtslage stellt sich wie folgt dar: Die Schulleitung hat für das Gefahrstoffmanagement, für das Erstellen / Bereitstellen, von Betriebsanweisungen sowie für die Durchführung und Dokumentation von tätigkeitsbezogenen Gefährdungsbeurteilungen die umfassende Organisations- und Aufsichtsverantwortung: Er kann diese auf zuverlässige und fachkundige Lehrkräfte schriftlich übertragen (§13 (2) ArbSchG). Die SL muss überprüfen, ob die delegierten Aufgaben erledigt wurden.

  • Alle Gefahrstoffe müssen erfasst werden, die Sicherheitsdatenblätter müssen vorhanden sein. Hierbei müssen ggf. Tätigkeitsverbote oder –Beschränkungen (von Schüler/innen) beachtet werden. Nach § 6 und §7 Gefahrstoffverordnung hat der Arbeitgeber/Unternehmer (=SL!) eine Gefährdungsbeurteilung zu erstellen (bzw. die damit arbeitende Lehrkraft zu beauftragen)
  • Hierbei unterscheiden sich die Verantwortung des Sachkostenträgers für die Sicherheit des Gebäudes, der Einrichtungen, Maschinen, Geräte und deren Unterhaltung.
  • Die Schulleitung ist für die Organisation, und den sicheren Ablauf des Schulbetriebes zuständig.
  • Es muss ein schulisches Gefahrstofflagerungskonzept und Entsorgungskonzept vorhanden sein.
  • Für den Umgang mit Gefahrstoffen und Maschinen müssen Betriebsanweisungen sowie entsprechende Unterweisungen erstellt werden. Hierzu müssen für alle Unterrichte oder Unterrichtsversuche „Gefährdungsbeurteilungen“ erstellt werden!


Nach einem Unfall mit erheblichem Personenschaden ermittelt die Polizei! Hierbei wird überprüft, ob alle gesetzlichen Auflagen eingehalten worden sind. Sollten diese nicht geschehen sein, können die verantwortlichen Personen ( SL & Lehrkraft) zur Rechenschaft gezogen werden.
GEW Forderung
Die GEW ist der Meinung, dass von Seiten der Landesregierung zur Unterstützung der Lehrkräfte an den Schulen mehr Fachkräfte für Arbeitssicherheit zur Verfügung gestellt werden müssen und außerdem den betroffenen Lehrkräften Entlastungsstunden für diese Aufgaben zu Verfügung gestellt werden müssen!
Weitere Informationen aus dem Internet
Zu dem Thema Gefahrstoffmanagement erschien eine umfassende Handlungshilfe von der UKBW beim KM auf der Seite Gefahrstoffmanagement für Lehrkräfte in Baden-Württemberg. Hilfreich sind z. Bsp. die Formulare allgemeine Gefährdungsbeurteilung sowie berufsspezifische Gefährdungsbeurteilungen
Auf der Seite Gefährdungsbeurteilung an Lehrerarbeitsplätzen finden sich unter Arbeitsplatzbezogene / Handlungshilfe C1 Werkstätten allgemein, spezifische Handlungshilfen für Schulen. Besonders sei auf die Handlungshilfe C1 Werkstätten hingewiesen!
Ebenso hilfreich ist die Internetseite "Sichere Schule". Hierbei kann man virtuell durch eine komplette Schule z. Bsp. Technikraum (Werkstatt), Chemieraum gehen und vielfältige links mit Informationen öffnen und zum Beispiel auch Musterbetriebsanweisungen herunterladen.