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Kommentar: Kein Monopol aufs Abitur

Berufliches und allgemeinbildendes Gymnasium führen zum Abitur. In der Gestaltung der Oberstufe gibt es Unterschiede. Die beruflichen Gymnasien bilden eine gleichberechtigte Oberstufe.

Diskussionen entstehen immer wieder darüber, ob die Abschlüsse gleichwertig sind. Eine bemerkenswerte Fußnote kommt vom Vorsitzenden des Philologenverbands Bernd Saur, der sich sonst als Standesvertreter des allgemeinbildenden Gymnasiums wenig um die Belange anderer Schularten schert.

Er behauptet, das Abitur der beruflichen Gymnasien sei ein „Abitur light“, da am beruflichen Gymnasium nur zwei Leistungsfächer zu belegen seien. Die Profilfächer an den beruflichen Gymnasien taugten nicht für ein allgemeines Abitur. Die beruflichen Gymnasien sollten deshalb nur eine fachgebundene Hochschulreife oder eine Fachhochschulreife vermitteln (Staatsanzeiger, 02.02.2018).

Alle drei Oberstufen sind KMK konform

Grundsätzlich gilt: Maßstab für die Ausgestaltung der Oberstufe sind die Richtlinien der Kultusministerkonferenz (KMK). Sowohl das Konzept der allgemeinbildenden Gymnasien als auch das Konzept der beruflichen Gymnasien sind in jedem Fall KMK-konform und können in dieser Form realisiert werden. Unabhängig davon sind die beruflichen und die allgemeinbildenden Gymnasien eigenständige Schularten mit jeweils eigenständigen Strukturen und einem eigenen inhaltlichen Profil. Sehr unterschiedlich sind auch die Schüler/innen. Das dreijährige berufliche Gymnasium beginnt mit der Klassenstufe 11 und setzt sich mit Schüler/innen aus ganz unterschiedlichen Schulen und Abschlüssen zusammen.

Die Schulen haben ein Profil, dessen Kern das Profilfach ist. Dieses Fach, das später Leistungsfach wird, müssen die Schüler/innen mit Eintritt in die Schulen wählen. Eine derartige Einschränkung gibt es für Schüler/innen des allgemeinbildenden Gymnasiums nicht. Das Profilfach wird zudem in der Abiturprüfung doppelt gewichtet. Die Kritik an den Profilfächern hat im Übrigen mit der derzeit diskutierten Reform der Oberstufe nichts zu tun, da es diese schon seit Jahrzehnten gibt und dort auch keine Veränderungen vorgesehen sind. Berufliche und allgemeinbildende Gymnasien sind unterschiedliche Schularten und bedürfen deshalb auch unterschiedlicher Strukturen, die für die jeweiligen Schüler/innen und Ziele sinnvoll sind.

Herr Saur geriert sich zwar als vermeintlicher „Gralshüter“ des baden württembergischen Abiturs – letztlich geht es ihm aber um etwas anderes. Die Gedankenspiele, die beruflichen Gymnasien sollten kein allgemeines Abitur mehr anbieten können, stellen das System der beruflichen Gymnasien als solches in Frage. Ganz offensichtlich befürchtet Herr Saur, dass in Zukunft vermehrt auch (gute) Schüler/innen aus dem allgemeinbildenden Gymnasium nach der Sekundarstufe I den Weg über das berufliche Gymnasium wählen.

Recht auf freie Wahl der Oberstufe

Die Position der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) ist hier aber klar: Die beruflichen Gymnasien sind neben der Oberstufe des allgemeinbildenden Gymnasiums und der Gemeinschaftsschule eine gleichberechtigte Oberstufe. Die Schüler/innen, die die Zugangsvoraussetzungen für den Besuch einer gymnasialen Oberstufe haben, müssen nach Abschluss der Sekundarstufe I das Recht auf freie Wahl der Oberstufe haben.

Die GEW setzt sich deshalb seit Jahren dafür ein, dass die Quotierung für den Zugang zum beruflichen Gymnasium abgeschafft wird. Die Vorstellungen des Vorsitzenden des Philologenverbandes grenzen an Realitätsverweigerung. 2016 erwarben 18.646 Schüler/innen ihr Abitur (36,5 Prozent) an einem beruflichen Gymnasium – 34.631 an einem allgemeinbildenden Gymnasium. Bezieht man die Fachhochschulreife mit ein, dann liegt der Anteil der beruflichen Schulen am Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung bei 52 Prozent. Die Zeiten, in denen das allgemeinbildende Gymnasium quasi ein Monopol auf Abitur und Hochschulzugangsberechtigung hatte, sind längst vorbei.

Vergleich der Oberstufen

berufliches Gymnasium

allgemeinbildendes Gymnasium

Leistungsfächer (LF)

zwei Leistungsfächer 

drei Leistungsfächer 

erstes LF: Profilfach mit sechs Semesterwochenstunden (SWS) – es ist ge­plant, das Profilfach doppelt zu werten (wie bisher schon)

Zwei LF müssen aus dem Bereich Deutsch (D), Mathematik (M), Fremdsprache (FS) oder Naturwissenschaft stammen. 

zweites LF: Deutsch oder Mathe mit fünf SWS 

Alle Leistungsfächer werden mit fünf SWS unterrichtet.

Stundenzahl Basisfächer 

D, M, FS vierstündig

D, M, FS dreistündig

Abiturprüfung

vier schriftliche Prüfungen

drei schriftliche Prüfungen

eine mündliche Prüfung

zwei mündliche Prüfungen

Kontakt
Magdalena Wille
Referentin für Berufliche Bildung und Weiterbildung
Telefon:  0711 21030-21
Mobil:  0160 90565239