Probleme durch Corona-Krise
Kommunen sollen Honorarlehrkräften finanziell zur Seite stehen
Viele Honorarlehrkräfte an den vhs in Baden-Württemberg geraten durch die Schließungen in existentielle Not. Die GEW fordert in einem Schreiben die Oberbürgermeister auf, dass die Kommunen den Lehrkräften in diesem Notfall finanziell zur Seite zu stehen.
Viele Honorarlehrkräfte an den vhs in Baden-Württemberg geraten durch die Schließungen in existentielle Not. Die GEW setzt sich in einem Schreiben an die Oberbürgermeister*innen und Bürgermeister*innen im Land dafür ein, dass die Kommunen den Lehrkräften in diesem Notfall zur Seite zu stehen und den Ausfall der Honorareinkünfte für die Schließzeit ausgleichen.
Die GEW Landesvorsitzende Doro Moritz sieht die Verordnung der Landesregierung zum Umgang mit dem Corona-Virus zum Schutz der Bevölkerung als notwendiges Mittel. Sie betrifft auch die Volkshochschulen und ihre Lehrkräfte. Bundes- und Landesregierung ergreifen Maßnahmen, um die negativen Folgen für Unternehmen jeglicher Größe abzumildern. Die Honorarkräfte an Volkshochschulen sind allerdings nicht im Blick. Lohnfortzahlung oder Kurzarbeitergeld gibt es für Selbständige ebenfalls nicht.
Der Ausfall der Veranstaltungen an Volkshochschulen führt dazu, dass Lehrkräfte, die ihren Lebensunterhalt überwiegend aus dem Einkommen ihrer Lehrtätigkeit an der Volkshochschule bestreiten, in eine Notlage geraten, wenn kein Ausgleich für ihren Honorarausfall geschaffen werden wird. Ihre Einkommen sind ohnehin an der Armutsgrenze, da sie u.a. als Selbständige ihre Sozialversicherung allein bezahlen müssen. Sie sind daher nicht in der Lage, den Zeitraum der Schließung durch Rücklagen abzusichern.
Dieser Beschäftigtenkreis wird arbeitsrechtlich als arbeitnehmerähnlich bezeichnet und daher als „sozial schutzbedürftig“ (Tarifvertragsgesetz § 12 a und Bundesurlaubsgesetz) bewertet. Für den aktuellen Fall von Betriebsschließungen gibt es für ihn jedoch (noch) keine Regelung. Der überwiegende Teil dieser Personen unterrichtet in Kursen Deutsch als Fremdsprache und in den Integrationskursen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge/BAMF und nimmt dort eine für die Kommunen wichtige Aufgabe zur Integration von Migrant*innen sowie für Geflüchtete wahr.
Die soziale Schutzbedürftigkeit dieser Personengruppe und der Stellenwert der Arbeit gebietet, das Risiko der höheren Gewalt in dieser Situation nicht dem schwächsten Glied in der Kette aufzuladen. Dieses Risiko sollte der Auftraggeber übernehmen.Daher macht sich die GEW dafür stark, dass die Kommunen den Lehrkräften in diesem Notfall zur Seite zu stehen und den Ausfall der Honorareinkünfte für die Schließzeit ausgleichen.