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Gespräche der GEW mit dem Kultusministerium zeigen Wirkung

Kostenfreie Treuhandkonten für Schullandheime kommen

Schlaflose Nächte wegen Bargeldsammlungen für außerunterrichtliche Veranstaltungen haben ein Ende. Schulen und Lehrer*innen können jetzt kostenlos Treuhandkonten bei der LBBW einrichten.

Ausgeschlafen dank neuer Regelung: Mit den kostenfreien Treuhandkonten herrscht Rechtssicherheit für Lehrkräfte (Foto: Shutterstock/GEW)

Achtung: Unseren Informationen nach gibt es immer noch in einigen Filialen Probleme bei der Umsetzung. Wir formulieren in unseren Kontakten mit dem Kultusministerium, dass diese Probleme zeitnah behoben werden müssen.


Die GEW hat durch Gespräche mit dem Kultusministerium eine neue Regelung erkämpft: Schulen beziehungsweise Lehrkräfte können jetzt kostenlose Treuhandkonten bei der LBBW einrichten und damit ihre außerunterrichtlichen Veranstaltungen organisieren. Damit ist Rechtssicherheit für die Lehrkräfte geschaffen, die bisher auf eigenes Risiko mit Geldern für außerunterrichtliche Veranstaltungen umgehen mussten.

Bis dato gab es keine rechtssichere Möglichkeit für die finanzielle Abwicklung bei außerunterrichtlichen Veranstaltungen (AuV). Dazu gehören unter anderem Klassenfahrten in ein Schullandheim, Studienfahrten, Lerngänge, Ausflüge und so weiter.

Die finanzielle Abwicklung von AuV ist in der Verwaltungsvorschrift (VwV) Außerunterrichtliche Veranstaltungen des Kultusministeriums geregelt (Punkt 2.9): „Die Kostenbeiträge der Schülerinnen und Schüler sowie der Eltern und die sonstigen Einnahmen im Zusammenhang mit außerunterrichtlichen Veranstaltungen werden von der verantwortlichen Lehrkraft verwaltet. Die Einnahmen und Ausgaben sollen über ein zweckgebundenes Treuhandkonto abgewickelt werden.“

Immer mehr Schulen und Lehrkräfte standen vor dem Problem, dass die Banken keine Treuhandkonten mehr für Lehrkräfte anbieten wollten. Auch war an keiner Stelle geklärt, wer die Kosten für die Kontoführungsgebühren trägt. Das ist nun Dank der Initiative der GEW rechtssicher geregelt.

Am 23. Oktober 2024 hat das Kultusministerium in einem Schreiben an die Schulen mitgeteilt, dass die LBBW als Standardprodukt in allen Filialen das Schullandheimkonto als kostenloses Girokonto anbietet. Alle notwendigen Informationen rund um das Schullandheimkonto erhielten Interessierte in den Filialen vor Ort. Das Ministerium sei zuversichtlich, dass durch das Angebot bestehende Problemlagen vor Ort aufgelöst werden können. An bisher schon gut funktionierenden Vor-Ort-Lösungen könne selbstverständlich auch weiterhin festgehalten werden.

Kontakt
Jonas Froehlich
Persönlicher Referent der Landesvorsitzenden und Referent für Senior*innenpolitik
Telefon:  0711 21030-16
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