Im März 2015 hat der Deutsche Beamtenbund (dbb-tarifunion) – dem auch der BLV angehört – die Entgeltordnung für die Lehrkräfte der Länder (TV EntgO-L) unterzeichnet. Mittlerweile wird deutlich, dass die dbb-tarifunion den Lehrkräften mit diesem Tarifvertrag einen Bärendienst erwiesen hat, der den Beschäftigten und den Schulen große Probleme bereitet.
So werden zukünftig Direkteinsteiger an Beruflichen Schulen, die in den ersten drei Jahren als Tarifbeschäftigte eingestellt werden (zweijährige pädagogische Ausbildung sowie ein Probejahr) nicht mehr wie bisher in E 13 (universitärer Abschluss) bzw. E 12 (Fachhochschulabschluss) eingruppiert, sondern jeweils eine Entgeltgruppe tiefer (E 12 - universitärer Abschluss bzw. E 11 (Fachhochschulabschluss).
Die Beruflichen Schulen stehen bei der Lehrkräftegewinnung vor großen Herausforderungen. In den vergangenen fünf Jahren absolvierten lediglich ca. 400 Lehrkräfte den Vorbereitungsdienst an den Beruflichen Schulen, tatsächlich konnten aber jährlich zwischen 800 und 1.350 Stellen besetzt werden. Gerade in den berufsbezogenen Mangelfächern ist der Direkteinstieg derzeit unerlässlich, um Lehrkräfte zu gewinnen. Dies unterlag in den vergangenen Jahren hohen Schwankungen, da die Gehälter der angestellten Lehrkräfte in der Regel nicht mit den Einkommen in der freien Wirtschaft konkurrieren können. Das Land hat deshalb bereits in den vergangenen Jahren im Bereich Elektro und Metall Zulagen von bis zu 800 Euro im Monat bezahlt. Die jetzt mit dem TV EntgO-L vollzogene Abgruppierung konterkariert deshalb die Bemühungen, Lehrkräfte über den Direkteinstieg zu gewinnen, massiv.