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Land muss Unterbringung bezahlen

Das Land Baden-Württemberg muss die Kosten für die Unterbringung von Berufsschüler/innen übernehmen, wenn die Berufsschule nicht am Ausbildungsort ist. So urteilte jüngst das Verwaltungsgericht. Die GEW forderte dies seit langem.

Nach einem aktuellen Urteil des Verwaltungsgerichtshofes Baden-Württemberg (Az.: 9 S 1906/14) ist das Land Baden-Württemberg verpflichtet, den zum Besuch einer auswärtigen Berufsschule verpflichteten Berufsschüler/innen z.B. in Landes- und Bezirksfachklassen die dadurch verursachten Mehrkosten (Unterbringung und Betreuung) hinreichend auszugleichen.

Mit dem Urteil wurde der langjährigen GEW-Forderung, dass Auszubildende nicht zur Finanzierung der Internatsunterbringung herangezogen werden dürfen von Rechtswegen stattgegeben.

Die Mannheimer Richter haben in ihrem Urteil festgelegt, dass das Land die Kosten für Internatsaufenthalte von Berufsschüler/innen komplett tragen müsse, wenn es vor Ort keine Fachschulklasse gibt. Es darf allerdings die ersparten Verpflegungsaufwendungen, in Höhe der Kosten, die der Auszubildende auch sonst für seine Verpflegung hätte aufbringen müssen, hiervon abziehen.

Die bisherige Praxis des Landes, solchen Berufsschüler/innen auf der Grundlage einer Verwaltungsvorschrift lediglich einen Zuschuss zu den Kosten für die auswärtige Unterkunft zu gewähren, halten die Mannheimer Richter mit dem Gleichheitssatz des Grundgesetzes nicht vereinbar. Denn die Höhe der finanziellen Mehrbelastung mit Kosten in der Größenordnung von 3.000 bis 4.000 Euro pro Ausbildung hat nicht unerhebliche Auswirkungen auf die grundrechtlich geschützte Freiheit der Wahl eines bestimmten Ausbildungsberufs und übt zudem eine abschreckende Wirkung insbesondere für Berufsschüler/innen aus einkommensschwachen Bevölkerungsschichten aus.

Unter Grün-Rot wurden 2015 die Zuschüsse von sechs auf zwölf Euro pro Übernachtungstag bei auswärtigen Blockschüler/innen erhöht. Nun hat das Gericht entschieden, dass der volle Tagessatz von durchschnittlich 36 Euro vom Land getragen werden muss.

Die GEW begrüßt diese Entscheidung und fordert eine zeitnahe Umsetzung des Gerichtsurteils. Der nächste Schritt muss eine Verbesserung der sächlichen und personellen Ausstattung der Internate sein.

Kontakt
Magdalena Wille
Referentin für Berufliche Bildung und Weiterbildung
Telefon:  0711 21030-21
Mobil:  0160 90565239