Frühkindliche Bildung
Land will Kitaleitungszeit bis Ende 2026 weiter finanzieren
Die Finanzierung der Kitaleitungszeit über Bunds- und Landesmittel endet Ende Oktober 2025. Der Bund hat weitere Mittel zugesagt. Das Land plant, die Finanzierung in gleicher Weise wie bisher bis Ende 2026 weiterzuführen.
Die Finanzierung der Kitaleitungszeit über das Bundeskita-Qualitätsgesetz mit einem Mindestmaß von sechs Stunden pro Woche und Einrichtung ist in Baden-Württemberg auf 31. Oktober 2025 befristet. Da die Bundesregierung nun aber weitere Mittel im Rahmen eines Kita-Qualitäts- und Teilhabeverbesserungsgesetzes zugesagt hat, plant das Land die Finanzierung der Leitungszeit in gleicher Weise wie bisher bis Ende 2026 weiterzuführen.
Die GEW begrüßt, dass das Land weiterhin die pädagogische Leitung in Kitas mitfinanziert und die Kitaträger damit entlastet. „Wenn die Qualität der frühkindlichen Bildung gesichert und weiterentwickelt werden soll, spielt die Kitaleitung eine Schlüsselrolle. Deshalb halten wir mindestens 25 Prozent einer Vollzeitstelle pro Gruppe für pädagogische Leitungsaufgaben für notwendig. Außerdem fordern wir das Land auf, diese wichtige qualitative Maßnahme als Regelleistung zu garantieren und nicht immer wieder aufs Neue von den zeitlich begrenzten Bundesmitteln abhängig zu machen. Die Landregierung könnte dann auch die verpflichtende Anstellung einer Einrichtungsleitung in jeder Kita und eine ständige Stellvertretung gesetzlich regeln“, sagt GEW-Landesvorsitzende Monika Stein.