Zum Inhalt springen

Landesregierung schafft weitere Stellen für Flüchtlinge und Schulleitungen

Die Landesregierung will den Unterricht für junge Flüchtlinge ausbauen. Im Nachtragshaushalt sind 600 neue Lehrerstellen dafür vorgesehen. Außerdem sollen drei Millionen Euro zusätzlich in die Sprachförderung im frühkindlichen Bereich fließen. Auch Schulleitungen kleiner Schulen werden entlastet und die Weiterentwicklung von Kitas zu Kinder- und Familienzentren wird mit einer Million Euro unterstützt.

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge geht davon aus, dass 2015 etwa 33.000 Kinder und Jugendliche nach Baden-Württemberg flüchten. Bis zum Beginn des aktuellen Schuljahres wurden bereits 562 zusätzliche Lehrerstellen für den Unterricht von Flüchtlingen zur Verfügung gestellt. In den jetzt beschlossenen 600 zusätzlichen Stellen sind auch Ressourcen für die Erfassung von Bildungsvoraussetzungen und den Ausbau spezieller Fortbildungsangebote für Lehrer/innen enthalten.
Der frühkindliche Bereich soll ebenfalls mit zusätzlichen Mitteln ausgestattet werden, um die notwendigen Kapazitäten für die Aufnahme der jüngsten Flüchtlinge zu schaffen. Insgesamt sollen weitere 3 Millionen Euro zur Verfügung gestellt werden, beispielsweise um Sprachförderangebote weiter auszubauen oder verstärkt Coaching-Maßnahmen für Erzieherinnen und Erzieher anzubieten.
88 Deputate sind im zweiten Nachtragshaushalt eingeplant, um die Schulleiter/innen von kleinen Schulen zu entlasten. Schulleiter/innen übernehmen in ihrer Funktion vielfältige Verwaltungsaufgaben und sind gleichzeitig in den schulischen Tagesbetrieb eingebunden. An kleinen Schulen ist die Unterrichtsverpflichtung der Schulleiter/innen unverhältnismäßig hoch. Ihre Unterrichtsverpflichtung wird jetzt um zwei Stunden reduziert. Bisher beträgt der Sockel für die Leitungszeit acht Stunden. Schulleiter/innen von rund 1.250 Schulen, darunter über 1.000 Grundschulen, werden davon profitieren.


Die geplante Maßnahme ist Bestandteil eines Gesamtpakets zur Unterstützung von Schulleiter/innen, das das Kultusministerium zum Teil bereits auf den Weg gebracht hat. Für große Real- und Gemeinschaftsschulen sowie sonderpädagogische Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ, bisher Sonderschulen) wurde beispielsweise zum aktuellen Schuljahr das Amt eines zweiten Konrektors eingerichtet. Die GEW begrüßt diesen überfälligen Schritt. Der Ausbau der Schulleitungsstellen an den Grund-, Haupt-, Werkreal- und Realschulen sowie den SBBZ wird von der GEW seit Jahrzehnten gefordert und die grün-rote Landesregierung macht einen ersten Schritt. Die GEW kritisiert aber, dass die Landesregierung die Schwellenwerte (notwendige Schülerzahl) für die Einrichtung einer Stelle für ein zweites Konrektorat angehoben hat. So profitieren zu wenig Schulen. Die GEW fordert, dass die Schwellenwerte wieder gesenkt werden.


Schuldig bleibt die Landesregierung noch die Vorlage eines Programms, das allen Hauptschullehrkräften den Weg in die Besoldungsgruppe A13 ebnet. Positiv ist es, dass die Landesregierung einen Teil der eingesparten Mittel aus der Besoldungsrunde für Beförderungsmöglichkeiten für mehr als 300 Fach- und technische Lehrer/innen einsetzt.
Die Landesregierung unterstützt mit dem Nachtragshaushalt auch die Weiterentwicklung weiterer Kindertageseinrichtungen zu Kinder- und Familienzentren. Diese Zentren bieten für Eltern zusätzliche niederschwellige Angebote der Begegnung, begleitenden Beratung und Unterstützung. Mit einer Million Euro soll 2016 die Weiterentwicklung von bis zu 100 Kindertageseinrichtungen gefördert werden.