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Belastung durch Corona-Pandemie

Leistungsprämie für Schulleitungen ist doch steuerfrei

Das Finanzministerium und das LBV haben einen Fehler eingeräumt. Der Steuerabzug für die Leistungsprämie 2020 für Schulleiter*innen ging auf eine unzutreffende Würdigung durch das LBV zurück – und wird von Amts wegen zurückerstattet.

Eine Schulleiterin nimmt Änderungen am Stundenplan vor.
Eine Schulleiterin nimmt Änderungen am Stundenplan vor.

Die noch von der damaligen Kultusministerin Susanne Eisenmann initiierte Leistungsprämie für Schulleiter*innen 2020 wegen der Belastung durch die Corona-Pandemie wurde meist im April 2021 ausbezahlt und versteuert. Der Steuerabzug geht auf eine falsche Einschätzung des Landesamtes für Besoldung und Versorgung (LBV) zurück, das sich gestern dafür entschuldigt hat. Die aktuelle steuerrechtliche Grundlage wurde vom LBV unzutreffend gewürdigt.

Kultusministerium, LBV und Finanzministerium haben angekündigt, dass dieser Fehler in einem automatisierten Verfahren korrigiert wird:

  • Ein Rechtsbehelf von Seiten der Schulleitungen ist nicht notwendig.
  • Die abgezogene Steuer wird im August für Schulleiter*innen im aktiven Dienst automatisiert vom LBV zurückerstattet und im September für Schulleiter*innen, die inzwischen im Ruhestand sind.
  • Das Finanzministerium und das LBV entschuldigen sich für den Fehler.

„Wir freuen uns, dass der Fehler korrigiert und ein für die Betroffenen nicht aufwändiges Verfahren erreicht werden konnte“, kommentiert Alfred König, Vorsitzender des Hauptpersonalrats GHWRGS, die aktuellen Entwicklungen.

Kontakt
Alfred König
Landesrechtsschutzstelle
Telefon:  0711 21030-52