Die GEW anerkennt, dass das Ministerium im Zuge der Durchführung der Bildungsplanreform 2016 Kritikpunkte und Anregungen, die die GEW zur Bildungsplanreform 2004 formuliert hat und die damals ungehört blieben, aufgenommen hat.Dies gilt vor allem für die Anbindung der Bildungspläne an die Orientierungspläne der frühkindlichen Bildung wie an die abschlussbezogenen Bildungsstandards der KMK. Auch das Abrücken von der - der Kompetenzorientierung fremden - Formulierung schulart-spezifischer Bildungsstandards entspricht einer langjährigen Forderung der GEW. Wichtig ist die stärkere inhaltliche Kontextualisierung der Kompetenzen und ein deutliches Mehr an curricularen Operationalisierungen als Umsetzungshilfen.
Die GEW würde es begrüßen, wenn die Möglichkeiten, die der Eintritt in die Phase der informationstechnologischen Verfügbarkeit der Bildungspläne bietet, auch dazu dienen würden, die Bildungspläne so zu öffnen, damit im Nachgang offenkundige Fehlkonstruktionen umgebaut und produktive, weiterführende Anregungen nicht erst im Abstand von einer Dekade aufgenommen werden könnten.