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Fachberater*innen und Fortbildner*innen

Lobby in der GEW

Die GEW-Fraktion des örtlichen Personalrats am ZSL setzt sich für die vielen Beschäftigten in dieser groß gewordenen Behörde mit großem Engagement ein. Sie wollen noch viel erreichen und brauchen die Unterstützung aller Kolleg*innen.

Alexander Chucholowski und Ulrike Klüppel, Mitglieder im ÖPR am ZSL

Was der ÖPR am ZSL bisher für die Fachberater*innen sowie alle Fortbildenden erreicht hat

Im März wurde eine Dienstvereinbarung für alle Beschäftigten beim Zentrum für Schulqualität und Lehrerbildung (ZSL), die auf Anrechnung tätig sind, abgeschlossen. Die Forderungen des örtlichen Personalrats (ÖPR) konnten in gutem Einvernehmen mit der Dienststelle weitgehend umgesetzt werden, so dass für die Beschäftigten nun ein verlässliches und beschäftigtenfreundliches Verfahren angewendet werden kann.

So wurden beschäftigungsfreundliche Regelungen für den Krankheitsfall und für die Absage von Veranstaltungen seitens des ZSL in die Dienstvereinbarung aufgenommen. Sagt die Dienststelle eine Veranstaltung ab, zum Beispiel wegen zu geringer Teilnehmendenzahl, entstehen den Fort­bildner*innen keine Minusstunden. Es ist dann Aufgabe der Dienststelle, den Beschäftigten in diesem Fall zeitnah eine Ersatzaufgabe anzubieten.

Was die GEW-Fraktion des ÖPR noch erreichen will

Die GEW setzt sich für faire Bezahlung für alle Fachberater*innen am ZSL ein.

Die Diskrepanz der Arbeitsbedingungen von Fortbildenden im höheren Dienst (Funktionsstellen mit A 15 und zum Teil ungedeckelte Fortbildungsressourcen) und denen des gehobenen Dienstes (keine Aufstiegsmöglichkeiten, sondern lediglich die Fortbildungspauschale in Höhe von 38,81 Euro und dies nur für Vollzeitbeschäftigte) darf nicht länger hingenommen werden.

Was das Berufsbild „Aus- und Fortbildung“ verbessern würde

Das Kultusministerium hat ein Berufsbild „Aus- und Fortbildung“ für alle Schularten mit einer Besoldung von A 14  und A 15 angekündigt. Eine Umsetzung würde viele Probleme und Unklarheiten lösen: 

  • Welche Aufgaben zu einer Fachberatung gehören.
  • Wie die extrem ungerechte Besoldung aufgelöst werden kann.
  • Wie ein Qualifizierungskonzept für eine einheitliche Professionalisierung aussehen soll.
  • Wie der Zugang geregelt wird.
  • Wer dazu gehört.

Worauf wartet das ZSL noch?

Gravierende Auswirkungen

Im gehobenen Dienst sind circa 300 Stellenzulagen für Fortbildner*innen nicht vergeben und (vermutlich) nicht besetzt. Wichtige Fortbildungs- und Entwicklungsvorhaben in Grund-, Haupt-, Werkreal-, Realschulen, Gemeinschaftsschulen und SBBZ können deshalb nicht flächendeckend umgesetzt werden. Dadurch wird das Zweiklassensystem der Schularten weiter zementiert.

Das lehnen wir als GEW entschieden ab.

Was sonst noch verbessert werden muss

Die Stellen der Fachberatungen muss das ZSL als personalführende Stelle direkt verwalten. Das gilt auch für Fachbetreuerinnen und Fachbetreuer (das heißt technische Lehrkräfte mit Funktionen) im beruflichen Bereich.

Für Fortbildner*innen sollte bei der Nutzung des privaten Kfz auch ohne Kilometernachweis ein erheblich dienstliches Interesse anerkannt werden, da diese Personen im Auftrag des ZSL tätig sind. Weite Wege und ein unzuverlässiger ÖPNV dürfen nicht auf Kosten der Fortbildenden gehen!

Wenn Lehrkräfte für das ZSL eine Fortbildung anbieten (zum Beispiel als Referent*innen), erhalten sie oft keine Anrechnungsstunden für ihre Tätigkeit, sondern ein sehr geringes Referentenhonorar. Bei Fachvorträgen werden zum Beispiel für 60 Minuten 30 Euro vergütet. Bei einer Vorbereitungszeit von zwei Stunden für den Vortag ergibt sich ein Stundenlohn von zehn Euro und unterschreitet sogar den Mindestlohn. Die Honorare der neu überarbeiteten Honorarordnung des ZSL sind in keiner Weise angemessen und müssen dringend weiter angepasst werden.

Für die Fachberater*innen Unterrichtsentwicklung muss auch eine adäquate technische und sächliche Ausstattung von der Dienststelle bereitgestellt werden, wie dies bei den anderen Fachberatungen üblich ist.

Fachberater*innen im höheren Dienst

Die Fachberater*innen Unterrichtsentwicklung (FBU) im höheren Dienst müssen bei der Beauftragung durch das Landeslehrerprüfungsamt (Prüfungsvorsitz, Korrektur der Unterrichtsdokumentation) angesichts der Gleichwertigkeit der Aufgaben mit den Fachberater*innen Aufsicht (FBA) an den Regierungspräsidien gleichgestellt werden, da es sich bei beiden um eine Tätigkeit im Hauptamt handelt.

Eine Abrechnung über die Honorarverordnung ist nicht angemessen, da diese nur für Prüfende im Nebenamt gilt.

Kontakt
Martin Morgen
Vorsitzender Fachgruppe Schulaufsicht, Schulverwaltung, Seminare