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Nichterfüller*innen

Mehr Entfristungen im dritten Durchgang

Zum Schuljahr 2022/2023 werden die befristeten Verträge von 172 von 279 Anträgen der Lehrkräfte in unbefristete Arbeitsverhältnisse umgewandelt. Dass die Zahl der Entfristungen deutlich erhöht wird, ist ein Erfolg der GEW.

Im GHWRGS-Bereich (Grund-, Haupt-, Werkreal-, Real- und Gemeinschaftsschulen sowie Sonderpädagogische Bildungs- und Beratungszentren) können sich circa 150 von 239, in Gymnasien 12 von 12 und in Beruflichen Schulen circa 10 von 28 Antragsteller*innen über die Entfristung freuen.

Das Kultusministerium (KM) formuliert drei Bedingungen für die Entfristung:

  • dienstliche Beurteilung zwischen sehr gut und gut,
  • 30 Monate (2021 waren es noch 36 Monate) Tätigkeit als befristete Lehrkraft,
  • dauerhafter unabweisbarer und nicht anders zu deckender Personalbedarf.

Die ersten beiden Kriterien sind eindeutig. Das dritte Kriterium bietet einen Ermessensspielraum. Zum Personalbedarf gaben Schulleitungen, Staatliches Schulamt, Regierungspräsidien (RP) beziehungsweise Bezirkspersonalräte eine Stellungnahme ab. Die endgültige Auswahl der Lehrkräfte trafen das KM und die Hauptpersonalräte. Dabei spielten die Kriterien Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes (mehr als sechs Jahre Tätigkeit als Vertretungslehrkraft), Mangelregionen, Vorrang für Kolleg*innen an SBBZ, Mangelfächer und Einsetzbarkeit in mehreren Fächern eine zentrale Rolle. Das KM stellte zunächst circa 120 Personen zur Entfristung in Aussicht. Nachdem bei der regulären Lehrkräfteeinstellung viele Stellen nicht besetzt werden konnten, war das KM bereit, rund 170 Lehrkräfte zu entfristen. Hinzu kommen die Personalengpässe bei den SBBZ und der zunehmende Bedarf durch die ukrainischen Flüchtlinge. Die Antragsteller*innen mit Noten zwischen sehr gut und gut wurden weitgehend gleichbehandelt.

Derzeit wird bei Einzelfällen noch sorgfältig geprüft, ob eine Entfristung möglich ist. Ein Teil der Antragsteller*innen wird den Bescheid deshalb sehr spät erhalten.

Das ZSL (Zentrum für Schulqualität und Lehrerbildung) führt endlich eine Qualifizierungsreihe für Nichterfüller*innen im Bereich der SBBZ durch. Hinzu kommen Qualifizierungen zur Beschulung ukrainischer Flüchtlinge. Im RP Freiburg wird ein Pilotversuch zur Qualifizierung in den weiteren GHWRGS-Schularten erprobt, der landesweit ausgeweitet werden soll. Dies ist ein erster Einstieg in ein umfassenderes Qualifizierungskonzept. Aus GEW-Sicht müsste die Qualifizierung auch ermöglichen, dass Nichterfüller*innen sich für einen regulären Zugang in ein Lehramt mit entsprechender Bezahlung qualifizieren können. Hierzu ist das KM bisher nicht bereit. Die GEW bleibt dran!

Kontakt
Martin Schommer
Referent für Tarif-, Beamten- und Sozialpolitik
Telefon:  0711 21030-12