Am 29. September stellten Sozialministerin Altpeter und Ministerpräsident Kretschmann auf der Landespressekonferenz den Entwurf zur Novellierung des ChancenG (Chancengleichheitsgesetz) vor. Die GEW begrüßt viele grundsätzliche Änderungen und glaubt an deren gleichstellungspolitische Wirkung. Die paritätische Besetzung von Gremien, die gesetzliche Verankerung einer Gleichstellungsbeauftragten in den großen Städten des Landes, die Ausweitung des Vereinbarkeitsbegriffes auf Pflege sowie die grundsätzliche Beteiligung der BfC bei stellenwirksamen Maßnahmen werden Wirkung haben.
Wie wir mit dem Gesetz zu einer angemessenen Zahl von Frauen in der Leitung von Schule und Hochschule kommen, ist aus Sicht der GEW fraglich. Im Stellungnahmeverfahren, das nun läuft, fordern wir ein Klagerecht für die BfC und eine Orientierung der Gleichstellung von Frauen im Schulbereich an der Beschäftigtenquote. Die umfassende Stellungnahme steht als Download auf dieser Seite.