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Reisekosten außerunterrichtliche Veranstaltungen

Mehr Geld, andere Verteilung

Das Land regelt die Verteilung der Mittel für die Reisekosten der Lehrkräfte bei außerunterrichtlichen Veranstaltungen neu. Darüber gab es 2018 große Auseinandersetzungen. Der Druck durch die GEW zahlt sich aus.

Eine junge Frau reist mit der Bahn.
Foto: © imago

Das Kultusministerium (KM) regelt die Verteilung der Mittel für die Reisekosten der Lehrkräfte bei außerunterrichtlichen Veranstaltungen (auV) neu. Darüber gab es 2018 große Auseinandersetzungen. Auf Druck der GEW, und weil mit Hilfe des GEW-Rechtschutzes Verwaltungsgerichte zugunsten der Lehrkräfte entschieden hatten, wurden die Mittel landesweit verdoppelt.

Mit dem Entwurf einer Verwaltungsvorschrift (VwV) will das KM die Verteilung der Mittel auf die Schulen neu regeln. Die GEW und die Hauptpersonalräte haben mit Stellungnahmen auf den Entwurf der VwV reagiert und Änderungen vorgeschlagen. Grundsätz­lich begrüßt die GEW die Neuregelung. Damit reagiert das KM auch auf die Gerichtsurteile. Wenn die Beschränkun­gen durch den Corona-Virus aufgehoben werden, können Schulen mit der neuen Regelung rechtssicher planen.

Schulkonto einführen

Ärgerlich ist allerdings, dass die Lehrkräfte für die finanzielle Abwicklung einer auV kein Schulkonto nutzen können. Gerade jetzt, da alle auV abgesagt wurden, entsteht Lehrkräften ein unverhältnismäßiger Aufwand. Das KM geht davon aus, dass die Lehrkräfte für auV ein zweckgebundenes Treuhandkonto einrichten. Das ist aber kein sinnvolles Vorgehen. Einige Banken richten keine kurzzeitigen Treuhandkonten für so geringe Beträge ein. In der Praxis rechnen daher viele Lehrkräfte die Kosten der auV über ihr Privatkonto ab. Das KM sollte deshalb mit den Schulträgern vereinbaren, dass die Schulen ein Schulkonto für die Kosten außerunterrichtlicher Veranstaltungen einrichten. Die Zahlungen sollten von den Sekretär*innen ausgeführt und die Verwendung der Mittel von den jeweils zuständigen Lehrkräften und der Schulleitung überwacht werden. Weiterhin sollte die VwV zu einer Reiserücktrittsversicherung für Schüler*innen raten. Damit könnte vermieden werden, dass Lehrkräfte oder Schulen auf Stornokosten ­sitzenbleiben. Das Land übernimmt nämlich nur die Kosten der Lehrkräfte, wenn sie die Reise nicht antreten können, nicht aber die Kosten der Schüler*innen.

100 Prozent Tagegeld und Übernachtungskosten

Die GEW akzeptiert nicht, dass Lehrkräften nur 70 Prozent des zustehenden Tagegeldes zustehen soll. Alle anderen Landesbeschäftigten erhalten 100 Prozent. Die GEW fordert die volle Übernahme der entstandenen Kosten. Auch bei den Kosten für die Unterkunft muss das KM nachbessern. Es ist nicht mehr zeitgemäß und angemessen, dass nur 80 Prozent der Übernachtungskosten erstattungsfähig sind. Den Lehrkräften müssen die Kosten voll erstattet werden.

Budget für die Schulen, mehr Flexibilität

Die Verteilung der Mittel auf die Schulen nach Klassenstufen ist nicht sachgerecht. Vor allem die Grundschulen und die Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ) haben regelmäßig höhere Kosten in den einzelnen Klassenstufen als vorgesehen. Da auch in der Grundschulstufe Schullandheimaufenthalte ­möglich sind, muss auch diesen Schulen ein entsprechender Betrag analog zur Klassenstufe 7 bzw. 8 der weiterführenden Schulen zur Verfügung gestellt werden. Schulen sollten außerdem für weitere außerunterrichtliche Veranstaltungen in anderen Klassenstufen zusätzliche Mittel beantragen können.

Die Mittel für außerunterrichtliche Veranstaltungen sollten den Schulen als Budget zugewiesen werden. Dann könnte das nicht verbrauchte Geld in das folgende Kalenderjahr übertragen oder für GHWRGS-Schulen (Grund-, Haupt-, Werkreal-, Real- und Gemeinschaftsschulen sowie Sonderpädagogische Bildungs- und Beratungszentren) auch als Budget beim Staatlichen Schulamt (SSA) verwaltet werden. Dann könnten die Schulen beim SSA zusätzliche Mittel beantragen. Das würde die Planung für die Schulen deutlich erleichtern. Und bisher konnten innerhalb der Schulämter Beträge, die von der einen Schule nicht abgerufen wurden, auf andere Schulen übertragen wurden. Das muss auch in Zukunft möglich sein.

Freiwillige Schülerzusatzversicherung

Die Eltern sollten mit einem Hinweisblatt darüber informiert werden, welche Tätigkeiten vom gesetzlichen Unfallversicherungsschutz ausgeschlossen sein können. Von Lehrkräfte und Schulleitungen kann nicht erwartet werden, dass sie sich bei der Schülerunfallversicherung auskennen. Deshalb müssen die Eltern vom KM darüber informiert werden, ob der Abschluss einer freiwilligen Zusatzversicherung sinnvoll ist.

Kontakt
Maria Jeggle
Redakteurin b&w
Telefon:  0711 21030-36