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Pauschale Beihilfe

Mehr Gerechtigkeit und Wahlfreiheit

Seit 1. Januar gibt es die pauschale Beihilfe. Davon profitieren Beamt*innen, die freiwillig gesetzlich krankenversichert sind. Vor allem Berufs- und Quereinsteiger*innen haben jetzt mehr Optionen, wie sie ihren Gesundheitsschutz gestalten könnten.

Die Landesregierung hat ihre Zusage aus dem Koalitionsvertrag eingelöst. Am 1. Januar 2023 wurde die pauschale Beihilfe eingeführt. Sie ist eine Alternative zum bestehenden Beihilfesystem. Zukünftig können baden-württembergische Beamt*innen zwischen der bisherigen aufwendungsbezogenen und ergänzenden Beihilfe (klassische Beihilfe) und der neu geschaffenen pauschalen Beihilfe wählen.

Während Beamt*innen bei der klassischen Beihilfe die Erstattung ihrer Rechnungsbeträge sowohl bei der Beihilfestelle als auch bei ihrer privaten Krankenversicherung (PKV) beantragen müssen, erhalten sie bei der pauschalen Beihilfe einen monatlichen Zuschuss zum Krankenversicherungsbeitrag. Die Höhe dieser pauschalen Beihilfe bemisst sich am nachzuweisenden Krankenversicherungsbetrag, von dem die Hälfte als pauschale Beihilfe bezahlt wird. Derzeit beträgt der maximale Erstattungsbetrag 403,99 Euro pro Kalendermonat. Beamt*innen können die pauschale Beihilfe entweder mit einer Versicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) oder mit einer Vollkostenversicherung einer privaten Krankenversicherung im Basistarif einer PKV kombinieren. Voraussetzung für die Versicherung in der GKV ist allerdings, dass man die dort notwendigen Vorversicherungszeiten erfüllt.

Antragsfrist für Wechsel endet am 31. Mai 2023

Bereits im Dezember hat das Landesamt für Besoldung Versorgung Baden-Württemberg (LBV) die Beihilfeempfänger*innen ausführlich über die Einführung der pauschalen Beihilfe informiert. Einen Wechsel in die pauschale Beihilfe müssen interessierte Beamt*innen innerhalb einer Fünf-Monats-Frist beim LBV beantragen. Für am 1. Januar 2023 vorhandene beihilfeberechtigte Personen endet die Antragsfrist am 31. Mai 2023.

Das neue Beihilfeangebot hat zu vielen Anfragen bei der GEW geführt. Attraktiv dürfte die pauschale Beihilfe nur für rund 1.400 Beamt*innen im aktiven Dienst (von über 200.000 insgesamt) und für rund 2.800 Ruheständler*innen (von über 140.000) sein, die derzeit freiwillig in der GKV versichert sind und bisher ihre Krankenversicherungsbeiträge alleine bezahlen mussten. Darunter sind viele Menschen mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen für die eine private Versicherung zu annehmbaren Konditionen bisher nicht möglich war. Die pauschale Beihilfe ermöglicht ihnen künftig eine spürbare finanzielle Entlastung.

Für die allermeisten aktiven Beamt*innen, die über die klassische Beihilfe und die private Krankenversicherung (PKV) abgesichert sind, ist der Wechsel in die GKV in der Regel aufgrund der fehlenden Vorversicherungszeiten in der GKV nicht möglich. Gleiches gilt für die Ruheständler*innen, die in der PKV versichert sind. Ob sich eine Kombination aus privater Vollkostenversicherung und pauschaler Beihilfe lohnt, ist fraglich, weil die PKV in diesen Fällen nur den Basistarif anbieten muss. Letztlich hängt diese Entscheidung aber auch immer von den individuellen Präferenzen und der Abwägung von Kosten und Leistungen ab.

Konstruktive und stetige Gewerkschaftsarbeit lohnt sich

Unbedingt zu beachten ist, dass man mit der Entscheidung für die pauschale Beihilfe auf alle Beihilfeleistungen nach der Beihilfeverordnung (BVO) verzichtet. Das gilt für die Kombination der pauschalen Beihilfe mit einer PKV wie auch einer GKV. Ausgenommen sind lediglich die Aufwendungen im Pflege- und Todesfall, die auch beim Wechsel in die pauschale Beihilfe erhalten bleiben.

Für zukünftige Beamt*innen steigert die pauschale Beihilfe die Wahlmöglichkeiten erheblich, da etwa Quereinsteiger*innen häufig genügend Vorversicherungszeiten in der GKV haben werden und auch viele Beamtenanwärter*innen, die während ihres Studiums in der GKV versichert waren, frei wählen können, ob sie in das klassische Beihilfesystem wechseln wollen, oder in die pauschale Beihilfe in Kombination mit der PKV oder der GKV.

Die pauschale Beihilfe zeigt, dass im Beamtenrecht gute Reformen möglich sind. 2018 in Hamburg erstmals eingeführt, bieten mittlerweile sechs Bundesländer die pauschale Beihilfe an. Weitere werden folgen. Der DGB wird sich überdies für eine Öffnung der GKV für aktive Beamt*innen einsetzen. Die Nachfrage ist da.

Lange hat sich der DGB dafür stark gemacht, dass auch in der GKV versicherte Beamt*innen einen Zuschuss zu ihren Versicherungskosten erhalten. Dass dies nun mit der pauschalen Beihilfe erreicht wurde, zeigt nicht nur, dass sich konstruktive und stetige Gewerkschaftsarbeit lohnt, sondern ermutigt, gewerkschaftliche Ziele im Interesse unserer Mitglieder zu gestalten.

Kontakt
Martin Schommer
Referent für Tarif-, Beamten- und Sozialpolitik
Telefon:  0711 21030-12