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Abgesenkte Eingangsbesoldung

Nachzahlung kommt im April

Das Finanzministerium hat der GEW mitgeteilt, dass die Nachzahlung der abgesenkten Eingangsbesoldung aus den Jahren 2013 bis 2017 mit dem Abrechnungsmonat April an alle betroffenen Beamtinnen und Beamten ausgezahlt wird.

Die Nachzahlung der abgesenkten Eingangsbesoldung aus den Jahren 2013 bis 2017 wird mit dem Abrechnungsmonat April an alle betroffenen Beamtinnen und Beamten ausgezahlt. Ein Antrag musste dafür nicht gestellt werden. Das hat das Finanzministerium den Gewerkschaften mit Schreiben vom 14. März mitgeteilt.

Laut Ministerium wird der Nachzahlungsbetrag in der Gehaltsmitteilung nach Jahren getrennt dargestellt. Für offene Fragen bei einzelnen Nachzahlungen hat das Landesamt für Besoldung und Versorgung (LBV) einen Vordruck entwickelt, der Betroffenen gesondert zur Verfügung gestellt wird. Diese Korrekturanträge sind aufwändig und nehmen voraussichtlich längere Zeit in Anspruch. Das LBV bittet darum, von telefonischen Anfragen zur Höhe der Nachzahlung und zum Stand der Bearbeitung abzusehen.

Nachzahlungen für die Jahre 2012 und früher erfolgen nur, wenn die Ansprüche innerhalb der Verjährungsfrist geltend gemacht wurden und hierüber noch nicht bestands- oder rechtskräftig entschieden wurde. Ein Antrag für 2012 müsste zum Beispiel bis zum 31. Dezember 2015 gestellt worden sein.

Solche Erfolge sind nicht alltäglich. Die GEW freut sich mit allen Beamtinnen und Beamten. Die gewerkschaftliche Arbeit macht sich im wahrsten Sinne des Wortes bezahlt. Es lohnt sich, GEW-Mitglied zu sein.