Zum Inhalt springen

Nächste Runde im Glücksspiel

Vor knapp zwei Jahren wurde einem Teil der Haupt-/Werkrealschullehrkräfte in Baden-Württemberg die Möglichkeit eröffnet, an Lehrgängen für einen horizontalen Laufbahnwechsel teilzunehmen. Zurzeit laufen die Bewerbungsverfahren für die Lehrgänge.

imago

In vier Gruppen werden in getrennten Bewerbungsverfahren seit Februar wieder Lehrkräfte gesucht, die die entsprechenden Kriterien erfüllen. Die Informationen sind auf www.lobw.de unter Fortbildung/Aufstiege zu finden. Die Schulleitungen mussten den Schulämtern bereits alle Lehrkräfte melden, welche für die Lehrgänge ab September 2018 in Frage kommen. Die Regierungspräsidien werden diese Lehrkräfte anschreiben und ihnen mitteilen, dass sie sich bis 15. April über www.lobw.de bewerben können. Die zugehörigen Anmeldemasken sind seit 01.03.2018 freigeschaltet. Wenn Lehrkräfte kein Informationsschreiben erhalten haben, erfüllen sie entweder die Auswahlkriterien nicht oder wurden aus anderen Gründen nicht erfasst. Deshalb steht auf www.lobw.de ein Formular zur Verfügung, über das sich Lehrkräfte aktiv bewerben können. Das Regierungspräsidium prüft dann, ob die Lehrkraft an dem Lehrgang teilnehmen kann.
Erstmals können sich auch Haupt-/ Werkrealschullehrkräfte an Privatschulen bewerben. Die Plätze für diese Lehrkräfte werden zusätzlich zur Verfügung gestellt und von den Schulen in freier Trägerschaft finanziert.

Im letzten Jahr wurden viele Plätze nicht besetzt, vor allem in der Gruppe 3 (Lehrkräfte an HS/WRS/GMS, die an einer Gemeinschaftsschule sind oder an eine Realschule oder Gemeinschaftsschule wechseln wollen). Entweder sind die Bedingungen des Lehrgangs für viele Lehrkräfte nicht attraktiv oder das Bewerbungsverfahren hat nicht richtig funktioniert. Die GEW erwartet von der Schulverwaltung, dass sie das Bewerbungsverfahren so durchführt, dass alle interessierten Lehrkräfte informiert werden und sich bewerben können.

Die Auswahl der Teilnehmer/innen ist stark von Zufall und vom Glück der jeweiligen Lehrkraft abhängig. So lag z.B. die Entscheidung, an welche Schulart jemand abgeordnet oder versetzt wurde, nicht in der Hand der Lehrkräfte. Stattdessen hat die Schulverwaltung durch die Versetzungsentscheidungen über die Aufstiegschancen der Lehrkräfte entschieden. Das staatlich verantwortete Aufstiegsverfahren wirkt wie eine Lotterie. Das ist für die GEW nicht akzeptabel. GEW-Mitglieder können sich bei den GEW-Geschäftsstellen und den GEW-Mitgliedern im Bezirkspersonalrat beraten lassen.

Das Auswahlverfahren im letzten Schuljahr hat zu großem Unmut unter den Lehrkräften geführt. Sie konnten nicht verstehen, warum etliche Fortbildungsplätze nicht besetzt wurden. Und sie empfinden die Bewerbungskriterien als ungerecht und willkürlich. Es gibt trotz der GEW-Proteste und -Aktionen immer noch keine Aufstiegsperspektive für die Lehrkräfte, die an einer Haupt-/Werkrealschule bleiben. Dies ist zutiefst ungerecht und eine willkürliche Entscheidung der Landesregierung, die die GEW weiterhin nicht akzeptiert.

Das Land fordert die Lehrkräfte auf, Leistung zu erbringen. Dann muss es auch leistungsgerecht bezahlen. Dies gilt ebenso für die Grundschullehrkräfte, denen auch keine Perspektive für einen Aufstieg ermöglicht wird. Die GEW fordert die Landesregierung auf, mit dem Land Berlin gleichzuziehen. Dort werden die Lehrkräfte an Grundschulen künftig nach E13/A13 bezahlt. In einem reichen Bundesland wie Baden-Württemberg muss das möglich sein.