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Neu Arbeitszeitregelung

Zum 1. August 2014 wird die Arbeitszeit der Lehrkräfte neu geregelt. Darunter fallen Änderungen zu Anrechnungsstunden und Freistellungen, Teilzeit, Urlaub, Dienst- und Arbeitsunfähigkeit und veränderte Zuständigkeiten in der Kultusverwaltung.

Neu ist zum Beispiel, dass nun für alle Schularten festgelegt wird, dass es unterrichtsähnliche Tätigkeiten gibt und wie diese mit dem Deputat zu verrechnen sind. Unterrichtsähnliche Tätigkeiten werden in Abhängigkeit vom Aufwand für Vor- und Nachbereitung auf das Deputat angerechnet. Der Gesetzgeber hat in der Rechtsverordnung nicht festgelegt, was unterrichtsähnlich ist und wer darüber entscheidet, ob die Anrechnung 1:1, 1:1,5 oder 1:2 auf die Deputatsstunde angerechnet wird.

Bereits bekannt sein dürfte die nun beschlossene Verschiebung der Altersermäßigung. Das bedeutet, dass Vollbeschäftigte erst ab dem vollendeten 60. Lebensjahr eine und ab dem vollendeten 62. Lebensjahr zwei Stunden Altersermäßigung erhalten. Erfreulich und nach europäischem Recht überfällig ist, dass Teilzeitbeschäftigte die Ermäßigung anteilig erhalten. Dass die europarechtskonforme Behandlung der Teilzeitbeschäftigten allerdings durch die Verschiebung um zwei Jahre kostenneutral umgesetzt wurde, ist nicht akzeptabel.

Die Basis nach der Deputatsnachlässe für Lehrkräfte berechnet werden ist ebenfalls neu. Keinesfalls darf dies dazu missbraucht werden, irgendwelche Abrechnungs- oder Nachweismodelle einzuführen.

Ebenfalls gelten ab 1. August 2014 erhöhten Freistellungen für Personalräte.

Die GEW empfiehlt allen Lehrerkollegien, noch im laufenden Schuljahr darüber zu beraten, wie die neuen Arbeitszeitregelungen umgesetzt werden.