Die Starterschulen müssen sich noch im laufenden Schuljahr überlegen, welche Profilfächer sie im nächsten Schuljahr anbieten möchten. Das können die Gemeinschaftsschulen – im Unterschied zu den Gymnasien – durch einen Beschluss der GLK und der Schulkonferenz selbst regeln. Sie müssen nicht auf eine gleichmäßige regionale Verteilung der Profilfächer achten.
Die Arbeitsbelastung für die Kolleginnen und Kollegen an den Starterschulen wird sich wieder und zusätzlich erhöhen. Sie werden bei der Einführung der Profilfächer kaum unterstützt. Es soll im laufenden Schuljahr zwar Fortbildungen zu den verschiedenen Profilfächern geben, allerdings ist der zeitliche Vorlauf für die Starterschulen sehr kurz. Nach der Fortbildung muss an den jeweiligen Schulen überlegt werden, wie die Umsetzung vor Ort aussehen soll. Und das Unterrichtsmaterial muss auf drei Niveaustufen genau für das Schuljahr entwickelt werden, in dem die Schulen weniger Stunden für die Entwicklungsarbeit erhalten.
Wichtig ist bei der Einführung der Profilfächer, dass sich die Schulen nicht dem Druck unterwerfen, die Profilfächer schon im ersten Jahr perfekt umsetzen zu müssen. An der Gemeinschaftsschule haben sie nicht den Charakter eines Begabtenzugs. Sie werden auf drei Niveaustufen unterrichtet. Es ist zwar ein hohes fachliches Niveau anzustreben, damit die Schüler/innen, die das E-Niveau erreichen, nach Klasse 10 auch in die gymnasiale Oberstufe wechseln können. Allerdings müssen die Profilfächer auch von Schüler/innen absolviert werden können, die kein Abitur anstreben.
Veränderungen im Organisationserlass und in der Stundentafel
Obwohl die Entwicklungsaufgaben für die Gemeinschaftsschulen mit den Profilfächern noch größer werden, kürzt das Kultusministerium (KM) ihnen die Stunden. Im Organisationserlass für das Schuljahr 2015/16 werden die Stunden für individuelle Förderung und besondere pädagogische Aufgaben um vier Stunden gekürzt. Im Gegenzug wird der Teilungsstundenpool von 20 auf 22 Stunden erhöht. Weiterhin werden keine Anrechnungsstunden für die Aufgabe als Lerncoach ausgewiesen. Das ist sehr ärgerlich und für die GEW nicht nachvollziehbar. Es ist unbestreitbar, dass für das hoch anspruchsvolle Coaching mindestens zwei Lehrerwochenstunden nötig sind.
Coaching kann nicht – wie vom KM argumentiert wird – in die Selbstlernphasen der Schüler/innen integriert werden. In der Praxis zeigt sich deutlich, dass individuelle Selbstlernphasen anspruchsvoll genug sind, zumal hier unter anderem der Unterricht auf drei Niveaustufen, das Angebot von Inputphasen und die Begleitung von Schüler/innen, die mehr individuelle Lernplanung brauchen, stattfinden. Die Tätigkeit als Lerncoach ist ein wichtiger und richtiger Teil der Arbeit an der Gemeinschaftsschule. Die Arbeit als Lerncoach erhöht aber eindeutig die Arbeitsbelastung der Lehrkräfte.
„Vielfalt macht schlauer“: Dieser Satz bringt zum Ausdruck, wie wichtig eine ausgewogen heterogene Zusammensetzung der Schülerschaft an einer Gemeinschaftsschule ist. Sie braucht Schülerinnen und Schüler aller Begabungen. Wichtig ist dabei, dass die Schulen die erforderlichen Rahmenbedingungen erhalten, damit sie die Schüler/innen gut unterstützen und begleiten können. Deshalb fordert die GEW vom KM, die dafür nötige Mehrarbeit der Lehrkräfte durch entsprechende Anrechnungsstunden auszugleichen.