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A14-­Ausschreibungsstellen: Fünf Jahre statt „lebenslänglich“

Eine langjährige Forderung des HPR Gymnasien ist jetzt erfüllt: Nach fünf Jahren kann eine im Rahmen einer A14-Beförderung übernommene Aufgabe wieder abgegeben werden.

Seit die A14-­Ausschreibungsstellen eingeführt wurden, bemängelten viele Kolleginnen und Kollegen zu Recht, dass die damit verbundene Aufgabe offenbar bis zum Ende der beruflichen Laufbahn übernommen werden sollte. Nun hat das Kultusministerium (KM) eine immer wieder vorgetragene Forderung des HPR erfüllt: Nach fünf Jahren kann eine im Rahmen einer A14‐Beförderung übernommen Aufgabe wieder abgegeben werden.

„Die Dauer der Verpflichtung zur Wahrnehmung einer besonderen Aufgabe, die im Rahmen eines [...] A14­‐Ausschreibungsverfahrens übernommen wird, wird auf das Ende des Schuljahres begrenzt, in dem die übernommene Aufgabe fünf Jahre wahrgenommen wurde.Dies gilt auch für diejenigen Lehrkräfte, die in vergangenen Ausschreibungsverfahren zum Zug gekommen sind. Selbstverständlich ist es der Lehrkraft unbenommen, auf eigenen Wunsch die besondere Aufgabe in Absprache mit der Schulleiterin oder dem Schulleiter auch über die Dauer von fünf Jahren hinaus weiter auszuüben. ...“ (Zitat in Auszügen)

Erfolgt nach der Beförderung innerhalb des Fünfjahreszeitraumes eine Versetzung, betraut die Schulleitung der neuen Schule den Kollegen / die Kollegin nun mit einer neuen Aufgabe. Doch auch diese Verpflichtung entfällt fünf Jahre nach der Beförderung nach A 14. Die Fachgruppe Gymnasien in der GEW begrüßt diese Neuregelung ausdrücklich -­‐ denn es handelt sich um einen wichtigen Schritt zur Begrenzung der immer weiter ausufernden Arbeitsverpflichtung der Lehrkräfte.

Die GEW‐Fraktion im HPR erinnert in diesem Zusammenhang an die unverändert geltende Regelung, dass die mit einer A14­‐Beförderung im Ausschreibungsverfahren wahrzunehmende Aufgabe eine Zeitstunde pro Woche nicht überschreiten darf: Andernfalls ist Entlastung aus dem allgemeinen Entlastungskontingent zu gewähren. Die GEW kämpft daher weiterhin für eine deutliche Erhöhung des allgemeinen Entlastungskontingents, damit für außerunterrichtliche Tätigkeiten angemessene Entlastungen gewährt werden können!