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Abi(tor)tur: GEW fordert mehr Zeit für Korrekturen

In der diesjährigen Abiturprüfung hat das Land erstmals Aufgaben aus dem zentralen Aufgabenpool des IQB (Institut zur Qualitätsentwicklung im Bildungswesen) entnommen. Damit waren Prüfungstermine bundesweit vorgegeben.

Durch den Einsatz der GEW und des Hauptpersonalrats ist es für die Beruflichen Gymnasien vorab gelungen, dass sich das Kultusministerium (KM) in den meisten Fächern von den Terminen der allgemeinbildenden Gymnasien und damit des IQB abkoppelte, im Fach Deutsch hat das KM aber an dem gemeinsamen Prüfungstermin festgehalten. Das führt dazu, dass die Zeit für die Zweikorrektur extrem kurz war. Die Folgen waren vorhersehbar: Das sehr enge Terminkorsett hat in vielen Fällen zu massivem Zeitdruck und hoher Belastung geführt, auch weil nicht jede/r Schulleiter/in bereit war, großzügig Korrekturtage zu gewähren. Dies könnte sich bereits 2019 wiederholen, da hier die Termine für das Deutschabitur noch später liegen als 2017.

An den Beruflichen Schulen unterrichten viele engagierte Kolleg/innen, die selbstverständlich auch bereit sind, eine sorgfältige Korrektur zu leisten. Sie haben dann aber auch Anspruch darauf, die Rahmenbedingungen so gestaltet zu bekommen, dass die Korrekturen angemessen erledigt werden können.

In einem Brief an das KM fordert die GEW deshalb:

  1. Grundlage für die Planung der Korrekturtermine muss die zeitliche Leistbarkeit für die Lehrkräfte sein und nicht die Terminvorgaben des IQB oder des allgemeinbildenden Gymnasiums. Wenn das IQB keine angemessenen Terminkorridore bereitstellen kann, dann muss das KM die Abiturprüfung an den Beruflichen Gymnasien – auch im Fach Deutsch – von den zentralen Terminen abkoppeln.
  2. Für Erst- und Zweikorrektur müssen mindestens jeweils zehn Arbeitstage (also ohne Wochenenden bzw. Feiertage) eingeplant werden.
  3. Die Schulleitungen müssen großzügig von Korrekturtagen Gebrauch machen.
  4. Das Korrekturverfahren muss dringend überprüft werden. Baden-Württemberg leistet sich bundesweit das aufwändigste Verfahren (Erstkorrektur, anonyme Zweitkorrektur, Drittkorrektur). Selbst Bayern wendet nur ein zweistufiges Verfahren an. Die GEW ist keineswegs der Auffassung, dass die Qualität des Abiturs hiervon abhängig ist. Sinnvoll ist es vielmehr, weniger Zeit in Korrekturen und mehr Zeit in den Unterricht und konzeptionelle Unterrichtsentwicklung zu investieren.