Zum Inhalt springen

Absenkung der Eingangsbesoldung politisch statt populistisch bekämpfen!

Die GEW kämpft seit Jahren gegen die abgesenkte Besoldung für junge Lehrer/innen. Der politische Druck hat Erfolg: Die SPD will die Absenkung zurücknehmen. Ein rechtliches Vorgehen gegen die Kürzung bewertet die GEW kritisch und aussichtslos.

Aktion AufGEW8! Kundgebung und Flashmob am 16. Juli auf dem Stuttgarter Schlossplatz gegen die abgesenkte Eingangsbesoldung

Die Lehrerverbände des Beamtenbundes rufen junge Kolleginnen und Kollegen über die Schulleitungen dazu auf, beim Landesamt für Besoldung und Versorgung (LBV) „die Gewährung einer Besoldung (zu beantragen), die dem Leistungsgrundsatz und dem Grundsatz der amtsangemessenen Alimentation entspricht“. Die hält GEW dies für einen untauglichen Versuch, Druck zu entfalten bzw. Hoffnung auf die Rücknahme der Absenkung der Eingangsbesoldung zu machen.

Nicht erst seit die grün-rote Landesregierung 2012 die Eingangsbesoldung um weitere vier Prozentpunkte abgesenkt hat, sondern seit der erstmaligen Absenkung durch die CDU/FDP-Landesregierung um vier Prozent, protestiert die GEW dagegen und führt Gespräche mit der Politik mit großem Nachdruck.

Allein in diesem Schuljahr hat die GEW in einer Landespressekonferenz, in Vertrauensleutekonferenzen mit allen Landtagsfraktionen, in rund zehn Gesprächen mit Kultusminister, Finanzminister, Abgeordneten der Regierungsfraktionen und der CDU die Rücknahme der Absenkung der Eingangsbesoldung gefordert.

Nicht nur die GEW-Spitze bearbeitet das Thema. Im Sommer hatte die GEW alle Dienstanfänger/innen sowie Anwärter/innen und Referendar/innen mit der Aktion aufGEW8! zu einer öffentlichkeitswirksamen Kundgebung und Flashmob am 16. Juli auf dem Stuttgarter Schlossplatz aufgerufen.

Gemeinsam mit dem DGB Baden-Württemberg wurde der Druck verstärkt.

Die vielfältigen Aktivitäten sind nicht ohne Wirkung geblieben: Inzwischen hat die SPD für die nächste Wahlperiode die Rücknahme der Absenkung der Eingangsbesoldung angekündigt. Die CDU will sie schrittweise zurücknehmen.

Rechtliche Möglichkeiten durch die GEW Baden-Württemberg bereits ausgelotet

Der Rechtsschutz der GEW hat bereits im Jahr 2014 und davor Verfahren durch die Gerichtsinstanzen betreut, die ohne Erfolg blieben. Die Gerichte ließen keinen Zweifel daran, dass die Besoldung der Lehrer/innen in Baden-Württemberg trotz der Absenkung der Eingangsbesoldung amtsangemessen und damit nicht zu beanstanden ist. Auf dem gerichtlichen Weg sieht die GEW nur sehr geringe Chancen die Absenkung der Eingangsbesoldung zu kippen.

Auch das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom Mai 2015 zur Amtsangemessenheit der Besoldung ändert an unserer Einschätzung nichts. Nach dem dort aufgestellten Maßstab und den genannten Überprüfungskriterien wird die abgesenkte Eingangsbesoldung sehr wahrscheinlich einer gerichtlichen Überprüfung standhalten. Dennoch sind wir nicht tatenlos geblieben und haben bereits im November ein Widerspruchsverfahren eines Hauptschullehrers in die Wege geleitet. Bewusst haben wir jedoch auf eine breite Bekanntmachung in den Medien und unserer Mitgliedschaft verzichtet, weil wir zum aktuellen Zeitpunkt keine falschen Erwartungen hervorrufen wollten.

Einen weiteren, wichtigen Grund, weshalb wir unsere Musterverfahren nicht an die mediale Glocke hängen, möchte ich hier offen und deutlich benennen: Scheitert das Verfahren, dann bedeutet dies nichts anderes als die höchstrichterlich bestätigte und legitimierte Absenkung der Eingangsbesoldung auf Dauer, hinter der sich dann die Politik verstecken kann.

Die GEW wird weiter politisch dafür kämpfen, dass die abgesenkte Eingangsbesoldung wieder zurückgenommen wird und hierfür insbesondere den Landtagswahlkampf nutzen.