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Auch im schulischen Bereich ist Entlastung für BfC nötig

Die GEW setzt sich deshalb dafür ein, dass BfCs im Schulbereich für zusätzliche gesetzliche Aufgaben freigestellt werden. In einem Brief haben sich die Landesvorsitzende Doro Moritz und die GEW-Personengruppe Frauen an Landtagsabgeordnete gewandt. BfCs und GEW-Aktive sind aufgerufen, sich diesen Beispielen anzuschließen.

Das Chancengleichheitsgesetz wurde im Frühjahr 2016 novelliert und langjährige Forderungen der GEW sind nun enthalten. Das Aufgabenfeld aller Beauftragten für Chancengleichheit (BfCs) wird mit dem neuen Gesetz größer. Personalverwaltende Dienststellen mit mehr als 300 Beschäftigten steht dafür als Entlastung eine halbe Vollzeitstelle zur Verfügung, bei mehr als 600 Beschäftigten gibt es eine Vollzeitstelle. Die gesetzliche Entlastungsregelung  gilt im Schulbereich nicht.

Die Staatlichen Schulämter gelten nicht als personalverwaltende Dienststelle, sind in der Regel aber für mehrere 1.000 Lehrkräfte zuständig. Für alle BfCs der Schulämter in Baden-Württemberg steht seit vielen Jahren ein Stundenkontingent von 150 Stunden zur Verfügung, so dass die Entlastung an den einzelnen Staatlichen Schulämtern 6 bis 12 Stunden beträgt.

Auch die Schulen mit einer BfC – in erster Linie sind dies Gymnasien und berufliche Schulen sind für viele Personalmaßnahmen zuständig. Die BfCs an Schulen mit über 50 Beschäftigten erhalten seit 1996 lediglich eine Deputatsstunde als Entlastung.

Eine langfristige Sicherung der vom Gesetz geforderten Maßnahmen zur Chancengleichheit und Vereinbarung von Beruf, Familie und Pflege erfordert einen qualifizierten und engagierten Einsatz der BfCs. Dies ist alleine mit gutem Willen nicht zu schaffen, die betroffenen Kolleginnen benötigen auch Zeit.

 

Wir möchten anregen, dass ihr bzw. Sie eure bzw. Ihre Abgeordneten ebenfalls anschreibt - mit Bezug auf die Briefe der GEW - um unseren Forderungen mehr Nachdruck zu verleihen, und die Chancengleichheit an Schulen zu befördern.

Wenn ihr bzw. Sie sich dieser Aktion anschließen, würden wir uns über eine Information per Mail an die Adresse frauenpolitik@gew-bw.de sehr freuen.

 

Kontakt
Manuela Reichle
Referentin für Hochschule und Forschung; für Frauen-, Geschlechter- und Gleichstellungspolitik; gewerkschaftliche Bildung
Telefon:  0711 21030-24