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Aufbaustudium Sonderpädagogik

Im Herbst 2018 sollen im Rahmen des Programms „Horizontaler Laufbahnwechsel“ auch die ersten 100 Teilnehmer/innen der Gruppe 4 starten. Das sind GHS-Lehrkräfte, die derzeit überwiegend an Haupt-/Werkrealschulen arbeiten.

Die Landesregierung bietet Haupt- und Werkrealschullehrkräften seit 2016 auch auf Druck der GEW ein Qualifizierungsprogramm für den Wechsel in ein anderes Lehramt und damit die Besoldung nach A13 an. Im September 2016 hat die Gruppe 1 (GHS-Lehrkräfte an Realschulen), seit September 2017 haben die Gruppe 2 (GHS-Lehrkräfte an SBBZ) und die Gruppe 3 (GHS-Lehrkräfte, die bereits an GMS oder künftig an GMS oder RS eingesetzt werden) den horizontalen Laufbahnwechsel begonnen.

Im September 2018 soll die erste Tranche der Gruppe 4 mit dem Lehrgang und der Einführung in die neue Laufbahn beginnen und beides im Sommer 2020 abschließen. Sie haben dann die Laufbahnbefähigung Sonderpädagogik und können in dieses Lehramt und die Besoldung A13 wechseln. Bis 2021 können jährlich 100 Teilnehmer/innen das modifizierte Aufbaustudium beginnen, insgesamt sind 400 Plätze vorgesehen.
Das Kultusministerium hat im Dezember die Konzeption des Aufbaustudiums vorgelegt. Der Hauptpersonalrat GHRGS fordert deutliche Verbesserungen, damit die Teilnehmer/innen das Aufbaustudium erfolgreich absolvieren können.

GHS-Lehrkräften, die überwiegend an Haupt-/Werkrealschulen arbeiten, sollen durch das zweijährige Aufbaustudium an den Pädagogischen Hochschulen Heidelberg und Ludwigsburg die Möglichkeit für einen Einsatz an einem sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrum (SBBZ) erwerben. Das Aufbaustudium erfolgt in den sonderpädagogischen Förderschwerpunkten „Lernen“, „emotionale und soziale Entwicklung“ sowie „körperliche und motorische Entwicklung“ als erste sonderpädagogische Fachrichtung. Es umfasst sonderpädagogische Grundlagen und Handlungsfelder, die erste und zweite sonderpädagogische Fachrichtung sowie schulpraktische Studien. Insgesamt müssen die Teilnehmer/innen in den vier Semestern 90 Creditpoints (CP) erwerben. Das reguläre Aufbaustudium (das nicht als berufsbegleitender Studiengang konzipiert ist) umfasst 120 CP. Die Veranstaltungen sollen als Präsenzveranstaltungen in Heidelberg oder Ludwigsburg und dezentral, auch über E-Learning wohnortnah angeboten werden. Auch die Praktika können wohnortnah absolviert werden. Das Bestehen wird von den Pädagogischen Hochschulen gemäß der entsprechenden Studien- und Prüfungsordnung festgestellt.
Haupt- und Werkrealschullehrkräfte, die aus dem Landesdienst an Schulen in freier Trägerschaft beurlaubt wurden, können, sofern freie Plätze vorhanden sind, an dem Aufbaustudium teilnehmen. Die Kosten übernehmen die freien Träger.  

Die Teilnehmer/innen sollen während der 2 Jahre eine Anrechnung auf ihr Deputat von 6 Wochenstunden bekommen. Die beteiligten Schulen sollen auch jeweils eine Anrechnung von 0,5 Stunden bekommen. Der Lehrgang soll im Frühjahr 2018 über www.lobw.de ausgeschrieben werden. Die Staatlichen Schulämter können in Absprache mit den Schulleitungen Kontakt mit interessierten Lehrkräften aufnehmen. Wenn das SSA bestätigt, dass die Lehrkräfte perspektivisch nicht mehr an einer Grundschule oder einer Haupt-/ Werkrealschule arbeiten können, können sich die Lehrkräfte für das Aufbaustudium bewerben. Wenn sich zu viele Lehrkräfte bewerben, wählt das Regierungspräsidium unter Beteiligung der Bezirkspersonalräte die Teilnehmer/innen aus.

Der Hauptpersonalrat (HPR) GHWRGS bewertet das Aufbaustudium insgesamt positiv. Die Teilnehmer/innen können so als Lehrkraft Sonderpädagogik gut qualifiziert werden. Kritisch sieht der HPR allerdings, dass die Teilnehmer/innen nicht das volle Aufbaustudium absolvieren können. Der HPR kritisiert auch, dass die Studienorte Ludwigsburg und Heidelberg für viele Teilnehmer/innen zu weit entfernt liegen und fordert möglichst viele dezentrale Studienangebote. Schließlich kritisiert der HPR, dass die Teilnehmer/innen nicht bereits zu Beginn oder während des Aufbaustudiums an ein SBBZ abgeordnet werden können.

Am problematischsten ist für den HPR allerdings die vorgesehene Deputatsanrechnung von 6 Stunden. Das reduziert die wöchentliche Arbeitszeit um lediglich ca. 22 Prozent. Der für das Studium erforderliche Zeitaufwand entspricht mit 90 CP in vier Semestern aber 75 Prozent der wöchentlichen Arbeitszeit. Dies ist eine unangemessene Belastung. Als in den 70er- und 80er-Jahren Lehrkräfte für Sonderpädagogik gesucht wurden, war eine Beurlaubung von bis zu 100 Prozent bei vollen Bezügen möglich. Der HPR fordert deshalb eine Anrechnung von mindestens einem halben Deputat. Eine Überlastung der Teilnehmer/innen wird sich auch auf die Qualität des Unterrichts während des Lehrganges auswirken, was im Interesse der Schüler/innen ebensowenig akzeptabel ist.

Der HPR hat deshalb nur der Ausschreibung, nicht jedoch den Rahmenbedingungen zugestimmt. Die Rahmenbedingungen werden nun in einem Einigungsverfahren und ggf. in einer Einigungsstelle verhandelt. Angesichts der Haltung der Landesregierung sind die Erfolgsaussichten allerdings sehr gering. Mehr Geld will die Politik nämlich nicht zur Verfügung stellen.