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Beamtenbund wehrt sich gegen den eigenen Tarifvertrag

Über den Eingruppierungstarifvertrag für Lehrkräfte, der zwischen Beamtenbund und der Tarifgemeinschaft der Länder abgeschlossen wurde, beschwert sich der Beamtenbund nun selbst. Die GEW hatte nicht unterschrieben. Aus gutem Grund.

Es war die GEW, die bei der Tarifrunde der Länder im vergangenen Frühjahr den Eingruppierungstarifvertrag für Lehrkräfte nicht unterzeichnet hat. Denn er führt bei Beschäftigten zu beträchtlichen Verschlechterungen und nur bei sehr wenigen Beschäftigten zu geringfügigen Verbesserungen. Unterschrieben hat allerdings der Beamtenbund und beklagt jetzt beim Kultusministerium die negativen Auswirkungen des Tarifvertrags.

In einem Brief an das Kultusministerium hat der Verband der Lehrerinnen und Lehrer an beruflichen Schulen in Baden-Württemberg (BLV), der Mitglied des Beamtenbundes ist, seine Sorge ausgedrückt, dass es durch den neuen Tarifvertrag Probleme geben wird, Lehrerinnen und Lehrern für eine Einstellung zu interessieren. Der BLV wehrt sich damit gegen den Tarifvertrag, der auch in seinem Namen und für seine Mitglieder abgeschlossen wurde.

Der BLV schreibt: „Wenn (…) aufgrund des Tarifvertrags über die Eingruppierung und die Entgeltordnung für die Lehrkräfte der Länder (TV EntgO-L) vom 28. März 2015 die Direkteinsteiger in den ersten drei Jahren der Pädagogischen Ausbildung und des Bewährungsjahres nicht mehr in E 13 (Uni-Absolventen) bzw. E 12 (FH-Absolventen), sondern in E 12 (Uni-Absolventen) bzw. E 11 (FH-Absolventen) eingruppiert werden, wird sich die Gewinnung der dringend erforderlichen Lehrerinnen und Lehrern in den Mangelfächern über den Weg des Direkteinstiegs dramatisch verschlechtern.“

So ist es. Dieser Tarifvertrag führt zu Verschlechterungen. Die Vermutung der GEW, dass in den Tarifverhandlungen nur unseren Tarifexperten die Auswirkungen bewusst waren, scheint sich zu bestätigen. Wunderlich wird es deshalb bei der Forderung des BLV „Wir fordern das Kultusministerium auf, zusammen mit dem Finanzministerium rasch eine Lösung zu finden, damit die Folgen der schlechteren Eingruppierung ausgeglichen werden.“ Die Lösung hätte einfach sein können: Der BLV hätte sich dafür einsetzen müssen, dass seine Spitzenorganisation keinen Tarifvertrag unterschreibt, dessen Regelungen Nachteile für die Beschäftigten haben. Der BLV verschweigt nämlich in diesem Brief, dass dieser Tarifvertrag von der DBB Beamtenbund und Tarifunion(dbb tu) mit der Tarifgemeinschaft der Länder (TdL) vereinbart und unterschrieben wurde.

Der Beamtenbund hat den Lehrkräften mit diesem Tarifvertrag einen Bärendienst erwiesen.

In Gesprächen mit der Landesregierung ist es unser Ziel, in den Bereichen, in denen  Baden-Württemberg nicht durch den TV EntgO-L gebunden ist, Verbesserungen für die Kolleg/innen zu erreichen (z.B. großzügigere Anrechnung von Berufserfahrung auf die Stufen, Arbeitnehmertabellen für die Zulagen, Anwendung der TV-L-Option der vorgezogenen Stufengewährung bei guter Leistung,…) und Verschlechterungen wie bei den Direkteinsteiger/innen aufzuheben.

Kontakt
Martin Schommer
Referent für Tarif-, Beamten- und Sozialpolitik
Telefon:  0711 21030-12