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Gemeinschaftsschulen

Beförderungen für Gymnasiallehrkräfte möglich

Gemeinschaftsschulen können im Schuljahr 2019/20 Stellen für Oberstudienrätinnen und Oberstudienräte ausschreiben. Die Schulen müssen die Ausschreibungen bis Anfang Dezember veröffentlichen. Bewerbungen sind bis Anfang Februar möglich.

Jede Gemeinschaftsschule kann zum Schuljahr 2019/20 eine oder mehrere Stellen für Oberstudienrät/innen ausschreiben. Die Schule erstellt dafür bis Anfang Dezember einen Ausschreibungstext, der Anfang Januar online veröffentlicht wird. Auf diese Stellen können sich bis Anfang Februar Studienrät/innen bewerben, die an einer Gemeinschaftsschule oder an einem Gymnasium arbeiten. Falls die Beförderungsstellen nicht ausgeschöpft werden, wandern sie an Gymnasien.

Das Ausschreibungsverfahren der Oberstudienratsstellen bietet Gemeinschaftsschulen, Schulleitungen und Kollegien die Möglichkeit, qualifizierte Gymnasiallehrkräfte zu finden, die zur Schule passen. Die Gemeinschaftsschulen brauchen die Erfahrungen und Kenntnisse von Kolleg/innen mit allen Lehrbefähigungen. Nur so können sie auch nach außen darstellen, dass alle Kompetenzniveaus abgedeckt werden. Lehrkräfte mit gymnasialer Lehrbefähigung, die an der Gemeinschaftsschule ein höheres Deputat als an einem Gymnasium haben, sollen mindestens die gleichen Beförderungschancen haben wie am Gymnasium. Die GEW und der Hauptpersonalrat Grund-, Haupt-, Werkreal-, Real- und Gemeinschaftsschulen sowie Sonderpädagogische Bildungs- und Beratungszentren (GHWRGS) werben deshalb für eine Stellenausschreibung.

An Gymnasien und beruflichen Schulen werden die wissenschaftlichen Lehrkräfte im höheren Dienst als Studienrät/innen (A 13 mit Strukturzulage) eingestellt. 45 Prozent der Lehrkräfte können später Oberstudienrät/innen werden. Diese Stellen werden zur Hälfte mit einem Aufgabenschwerpunkt ausgeschrieben. Auf die andere Hälfte werden Kolleg/innen nach Erfahrung und Eignung befördert. So haben praktisch alle Lehrkräfte im höheren Dienst die Möglichkeit, nach A 14 befördert zu werden.

Die GEW akzeptiert nicht, dass es an Grundschulen, Haupt- und Werkrealschulen, Realschulen, Gemeinschaftsschulen und an Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ) kaum Beförderungsmöglichkeiten gibt. Außerdem sind Bezahlung und Deputat an diesen Schulen sehr unterschiedlich. Vor allem die Fach- und technischen Lehrkräfte sowie die Grundschullehrkräfte haben ein zu hohes Deputat und verdienen zu wenig.

Kontakt
Ute Kratzmeier
Referentin für allgemeinbildende Schulen
Telefon:  0711 21030-25