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Technische Lehrkräfte

Beförderungen nach A 11/E 10 zum 1. Februar 2022

Auch 2022 gibt es wieder zwei Beförderungsprogramme für Technische Lehrkräfte: eines zum 1. Februar und eines zum 1. August. Wie das Beförderungsverfahren genau abläuft, erfahren Sie hier.

Im Beförderungsprogramm zum 1. Februar 2022 gibt es in Baden-Württemberg 53 Beförderungsmöglichkeiten, welche folgendermaßen auf die einzelnen Regierungspräsidien aufgeteilt werden:

  • Stuttgart: 19,
  • Karlsruhe: 12,
  • Tübingen: 10 und
  • Freiburg: 12.

Neu eröffnet sind die Beförderungsjahrgänge 2016 und 2017. Für sämtliche Beförderungsjahrgänge ab 1996 werden mindestens gute Leistungen (2,0) benötigt, für die Jahrgänge 1995 und früher mindestens gute bis befriedigende Leistungen (2,5).

Die Schulleitungen wurden entsprechend aufgefordert, aktuelle Dienstliche Beurteilungen (nicht älter als ein Jahr) von den in Frage kommenden Kolleg*innen zu erstellen.

Das nächste Beförderungsprogramm wird dann wieder zum 1. August 2022 vollzogen.

Wie das Beförderungsverfahren genau abläuft

In Baden-Württemberg gibt es jährlich zwei Beförderungsprogramme für technische Lehrkräfte, mit der Möglichkeit der Beförderung nach A 11 beziehungsweise der Höhergruppierung nach E 10 (zur Technischen Oberlehrer/in). Diese werden jeweils zum 1. Februar und zum 1. August vollzogen.

Ob eine Lehrkraft an einem Beförderungsverfahren teilnehmen kann hängt vom Beförderungsjahrgang ab, welcher zum Zeitpunkt des Beförderungsprogrammes eröffnet ist. Der Beförderungsjahrgang einer Lehrkraft entspricht in der Regel dem Zeitpunkt der Verbeamtung.

Lehrkräfte im Arbeitnehmerverhältnis, welche die fachlichen und pädagogischen Voraussetzungen erfüllen (sogenannte Erfüller) nehmen ebenfalls an den Beförderungsprogrammen teil. Bei ihnen wird eine Vergleichsberechnung durchgeführt und ein fiktiver Beförderungsjahrgang festgelegt. Genau Auskünfte zum Beförderungsjahrgang kann das Regierungspräsidium erteilen.

Den einzelnen Beförderungsjahrgängen sind Noten (Mindestleistungen) zugeordnet, welche erreicht werden müssen, um die Möglichkeit einer Beförderung zu erhalten. Wenn es anhand der dienstlichen Beurteilungen mehr geeignete Bewerber/innen als zur Verfügung stehende Beförderungsstellen gibt wird eine Auswahl durchgeführt, bei welcher die Bezirkspersonalräte beteiligt werden.

Dabei erhalten die Bewerber/innen mit den besseren Leistungen den Vorzug. Frühere Beförderungsjahrgänge werden bei schlechterer Leistung in der Regel später berücksichtigt (Leistung vor Beförderungsjahrgang).

Das Kultusministerium legt in Abstimmung mit dem Hauptpersonalrat fest, welche Beförderungsjahrgänge geöffnet sind und welche Notenvoraussetzung zugrunde gelegt wird. Diese werden regelmäßig in den Rundschreiben der Bezirks- und Hauptpersonalräte veröffentlicht, diesen kann auch die Anzahl der zur Verfügung stehenden Beförderungsstellen entnommen werden.

Ist eine Technische Lehrkraft im Beförderungsjahrgang wird die Schule angeschrieben und aufgefordert, eine aktuelle dienstliche Beurteilung zu erstellen. Die Lehrkraft kann auf die Teilnahme am Beförderungsverfahren (zum Beispiel aufgrund besonderer Lebensumstände) bis auf weiteres verzichten.

Zu beachten ist dann, dass die Lehrkraft zu gegebener Zeit von sich aus, wenn sie zukünftig an dem Beförderungsverfahren teilnehmen möchte, dies dem Regierungspräsidium über die Schulleitung mitteilt.

Kommt eine/r Bewerber/in nicht zum Zug, so läuft die Teilnahme an zukünftigen Beförderungsprogrammen automatisch weiter. Dabei ist zu beachten, dass die dienstliche Beurteilung nicht älter als ein Jahr ist. Es müssen in der aktuellen Beurteilung die dienstlichen Aufgaben und Leistungen aus dem vergangen Jahr berücksichtigt werden.

Für eine Erneuerung der dienstlichen Beurteilung ist ein erneuter Unterrichtsbesuch nicht zwingend vorgeschrieben. Dies liegt im Ermessen der Schulleitung, wobei seitens der örtlichen Personalvertretung auf eine Gleichbehandlung im Kollegium zu achten ist.

Kontakt
Magdalena Wille
Referentin für Berufliche Bildung und Weiterbildung
Telefon:  0711 21030-21
Mobil:  0160 90565239