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ÖPR an der Schule

Berufliche Schulen und Gymnasien – Personalräte unterstützen direkt vor Ort

Der örtliche Personalrat ist erster und zentraler Ansprechpartner für Lehrer*innen in allen dienstlichen Sorgen. Am Gymnasium und an den Beruflichen Schulen sind die Personalräte selbst Teil des Kollegiums und unmittelbar erreichbar.

Zwei Lehrerinnen unterhalten sich im Lehrerzimmer.
Foto: © imago

„Meine dienstliche Beurteilung steht an – wie läuft das mit den Unterrichtsbesuchen?“ Noch im Lehrerzimmer erfährt die Kollegin vom angesprochenen örtlichen Personalrat (ÖPR), dass die Schulleitung zunächst recht frei ist, auf welcher Datenbasis sie diese Beurteilung erstellen möchte. Allerdings müssen alle Lehrkräfte an der Schule gleichbehandelt werden. Daher hat der ÖPR im Rahmen der regelmäßigen Gespräche mit der Schulleitung diesen Punkt abgeklärt. Die Antwort könnte also lauten: „Bei uns finden drei Besuche statt, von denen zwei angekündigt werden – zu einem lädst Du den Chef ein. Er möchte Dich in beiden Fächern sehen und auch mindestens ein Mal in der Oberstufe. Danach macht ihr noch einen Termin aus, an dem die Stunden in Ruhe besprochen werden.“

Ein weiteres Beispiel: „Immer habe ich einen blöden Stundenplan – andere werden immer bevorzugt!“ Der ÖPR schaut sich zusammen mit dem Kollegen den Stundenplan an: zwölf Stunden, verteilt auf fünf Tage, drei Nachmittage sind auch dabei. In der letzten Ferienwoche kam es aufgrund eines kurzfristigen Ausfalls bei einzelnen Lehrkräften zu massiven Verschiebungen im Stundenplan – obwohl der ÖPR zusammen mit der Beauftragten für Chancengleichheit alle Pläne vorher auf besondere Härten durchgesehen hatte, waren jetzt wieder besonders schwierige Pläne entstanden. In einer ausführlichen Rücksprache wurde zwischen den Stundenplanern, dem Kollegen und dem ÖPR vereinbart, dass ein Nachmittag im zweiten Halbjahr wegfallen wird. Außerdem gelang es, durch eine Verlegung doch noch einen freien Tag möglich zu machen.

In all diesen und vielen weiteren Fragen kann der örtliche Personalrat (ÖPR) kompetent Rede und Antwort stehen und vor allem weiterhelfen. Die beruflichen Schulen und die Gymnasien wählen ihren ÖPR an der Schule. Für alle anderen Schularten ist der ÖPR am Staatlichen Schulamt zuständig.

Absolute Vertraulichkeit garantiert

Alle Mitglieder des örtlichen Personalrats stehen – wie auch die Personalräte in Bezirks- und Hauptpersonalrat – jederzeit für Gespräche zur Verfügung. Dabei ist selbstverständlich Vertraulichkeit die oberste Maxime.

Am Gymnasium und an den beruflichen Schulen sind die ÖPR-Mitglieder selbst Teil des Kollegiums: Damit ist der ÖPR für die Kolleg*innen unmittelbar erreichbar.

Beratungskompetenz durch „Standleitung“ zur GEW

Alle Expertinnen und Experten der GEW stehen jederzeit telefonisch oder per Mail zur Verfügung. So bleibt keine Frage aus der Praxis unbeantwortet. Außerdem finden viele wichtige Hinweise aus den Schulen vor Ort ihren ganz direkten Weg in die Landesspitze der GEW und der Personalvertretung am Regierungspräsidium und am Kultusministerium.

Die GEW lädt die Personalräte mehrfach im Jahr zu Schulungen ein. Dabei unterstützen und stärken erfahrene GEW-Personalräte die Personalräte an den Schulen.

Auf Augenhöhe mit der Schulleitung

Grundlage der Stellung und der Arbeit des Örtlichen Personalrats ist das Landespersonalvertretungsgesetz (LPVG), das dem ÖPR als unmittelbarer Vertretung der Kolleginnen und Kollegen an einer Dienststelle eine Verhandlungsposition auf Augenhöhe mit der Schulleitung zuweist. Der ÖPR wacht über die Gleichbehandlung aller Beschäftigten und die Einhaltung der Rahmenbedingungen zum Beispiel bei Beförderungen oder Mutterschutz, informiert über neue und alte Richtlinien des Ministeriums und des Regierungspräsidiums und ist so erster und zentraler Ansprechpartner des Kollegiums in allen dienstlichen Sorgen.

Die Schulleitung ist gesetzlich verpflichtet, den ÖPR in bestimmten Fragen zu informieren und die Sache auf Wunsch ausführlich zu erörtern. In anderen Bereichen ist der ÖPR sogar in der Mitbestimmung: Ohne explizite Zustimmung des ÖPR darf die fragliche Maßnahme dann nicht durchgeführt werden.

Vertrauensvolle Zusammenarbeit

Das Gesetz verpflichtet den ÖPR und die Schulleitung, vertrauensvoll und partnerschaftlich zusammenzuarbeiten. Dies garantiert, dass Anliegen und Haltungen des Kollegiums in professioneller, sachlicher und angemessener Atmosphäre besprochen werden. Diese Gespräche sind – wie alle Sitzungen des örtlichen Personalrats – vertraulich.

Die erzielten Einigungen können in Form von Dienstvereinbarungen festgehalten werden, die sofort im Kollegium bekannt gemacht werden und größtmögliche Transparenz und Verlässlichkeit für alle an der Schule bringen.

Aufträge aus der Personalversammlung

Mindestens einmal im Schuljahr lädt der ÖPR zu einer Personalversammlung (PV) ein, um dem Kollegium die Aktivitäten des vergangenen Jahres vorzustellen und neue Aufträge für die kommende Zeit entgegenzunehmen.

Alle Fragen des Kollegiums von der Kaffeeküche bis zum Datenschutz werden dabei ausführlich debattiert. Externe Referenten können zu einer PV jederzeit eingeladen werden: Die GEW Bezirks- und Hauptpersonalräte kommen gern!