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Besoldung wird weiterhin verzögert erhöht

Der Landtag hat die Übertragung des Tarifabschlusses auf die Beamt/innen nachgebessert, da das Bundesverfassungsgericht diese als grundgesetzwidrig eingestuft hat. Trotzdem wird der Tarifabschluss nicht zeit- und wirkungsgleich übertragen.

Am 25. Oktober hat der Landtag entschieden, die ursprünglich beabsichtigte Verschiebung der Übertragung des Tarifabschlusses auf die Beamtinnen und Beamten nachzubessern. Anstatt der geplanten sozialen Staffelung der Besoldungserhöhung werden nun die Gehälter der Beamtinnen und Beamten sowie die Pensionen der Versorgungsempfängerinnen und -empfänger in diesem Jahr in allen Besoldungsgruppen zum 1. März um 2 Prozent und im nächsten Jahr für alle Besoldungsgruppen um 2,675 Prozent einheitlich zum 1. Juli angehoben.

Damit korrigiert die grün-schwarze Landesregierung ihre ursprüngliche Entscheidung, nach der die Besoldungserhöhung in beiden Jahren für die Besoldungsgruppen bis A 9 zum 1. März, für A 10 und A 11 zum 1. Mai und von A 12 an zum 1. Juni erfolgen sollte. Grund für die Änderung ist ein Beschluss des Bundesverfassungsgerichts im Juli zu einem Fall in Sachsen, der eine zeitliche Staffelung der Übertragung der Ergebnisse der Tarifrunde auf die einzelnen Besoldungsgruppen als verfassungswidrig eingestuft hat.

Für die Besoldungsgruppen ab A 10 aufwärts wird der nun in diesem Jahr frühere Zeitpunkt der Besoldungserhöhung durch einen Nachzahlung umgesetzt. Gleichzeitig erhalten die Beamtinnen und Beamten sowie Versorgungsempfängerinnen und -empfänger bis zur Besoldungsgruppe A 11 eine Einmalzahlung im Jahr 2018, die die Verluste der jetzt für 2018 später als ursprünglich geplanten Besoldungsanhebung für diese Gruppen ausgleichen soll. Für die Besoldungsgruppen ab A 12 ist kein Ausgleich für die spätere Anhebung vorgesehen, da dieser Verlust durch die frühere Anhebung der Gehälter in 2017 aus Sicht der Landesregierung ausgeglichen wird.

Die Bewertung durch die GEW

Grundsätzlich begrüßt die GEW, dass die Landesregierung schnell auf das Urteil in Sachsen reagiert hat. Gut war auch, dass die Landesregierung die GEW dazu frühzeitig mit den anderen DGB-Gewerkschaften im öffentlichen Dienst konsultiert hat. Die Korrektur kostet das Land insgesamt 40 Millionen Euro. Wir freuen uns natürlich für alle Kolleginnen und Kollegen, die hiervon profitieren.

Dennoch ist die Neuregelung kein Grund in Jubel auszubrechen. Die Korrektur ist bei weitem nicht ausreichend und wird von uns nicht mitgetragen. Die Übertragung der Tarifergebnisse auf die Besoldung ist und bleibt ein Sparprogramm. Die verbeamteten Kolleginnen und Kollegen erhalten ihre Gehaltserhöhung immer noch deutlich später als die Tarifbeschäftigten, deren Gehälter zum 1. Januar 2017 bzw. zum 1. Januar 2018 angehoben werden. Durch die zeitversetzte Übertragung spart das Land damit immer noch mehr als 100 Millionen Euro auf Kosten der Beamt/innen und Ruheständler/innen. Unsere Forderung hierzu ist bekannt: die Übertragung der Tarifergebnisse muss zeit- und wirkungsgleich erfolgen.

Die Landesregierung hatte im Anschluss an die Tarifeinigung im Februar 2017 sowohl mit den DGB Gewerkschaften als auch mit dem Beamtenbund über die Übertragung auf die Beamtinnen und Beamten Gespräche geführt. Die GEW hatte von Anfang an die zeit- und wirkungsgleiche Übertragung des Tarifabschlusses auf die Beamtinnen und Beamten gefordert. Die Landesregierung war trotz der sehr guten Haushaltslage zur 1:1-Übertragung nicht bereit, sondern bestand auf der zeitlichen Verschiebung. Daraufhin hat der Beamtenbund in einer feierlichen Zeremonie, die durch die Medien ging, seine Unterschrift unter die Vereinbarung zur Verschiebung der Übertragung des Tarifabschlusses gesetzt, die sich jetzt als verfassungswidrig herausgestellt hat. Dass der VBE – ein Mitgliedsverband im Beamtenbund – das jetzige Ergebnis als seinen Erfolg verkauft, entbehrt jeder Grundlage. Vielleicht hätte schon vor der Sommerpause ein besseres Ergebnis erzielt werden können, wenn der Beamtenbund nicht vorschnell unterschrieben hätte.