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Bezahlter Vertretungsunterricht für fast alle

Das Kultusministerium plant, dass zukünftig alle Referendar/innen und Lehramtsanwärter/innen in den wissenschaftlichen Lehrämtern freiwilligen und bezahlten Vertretungsunterricht auf der Basis der Unterrichtsvergütungsverordnung übernehmen können.

Bisher war das nur für die Anwärter/innen der wissenschaftlichen Lehrämter an Realschulen, beruflichen Schulen und Gymnasien möglich.
Die GEW fordert die Ausweitung der Regelung seit langem und hat sie deshalb im Anhörungsverfahren begrüßt. Kritisiert hat die GEW, dass die Anwärter/innen der Pädagogischen Fachseminare (angehende Fachlehrer/innen und technische Lehrer/innen) entgegen dem Wunsch vieler Schulleitungen und der Betroffenen nicht einbezogen werden und somit auch weiterhin keine bezahlten Unterrichtsvertretung leisten dürfen.

Natürlich muss die bezahlte Mehrarbeit der Anwärter/innen und Referendar/innen klar begrenzt sein und darf nicht zu Lasten der Ausbildung und des Ausbildungserfolgs gehen. In der Stellungnahme hat die GEW deshalb darauf hingewiesen, dass unbedingt der Grundsatz der Freiwilligkeit beachtet werden muss. Außerdem muss sichergestellt werden, dass freiwilliger Vertretungsunterricht, wie von der Verordnung vorgeschrieben, nur außerhalb von Ausbildungsveranstaltungen an den Seminaren und nach den Prüfungen stattfinden darf.
Mit der Ausweitung der Regelung auf alle wissenschaftlichen Lehrämter möchte das Kultusministerium dem allgemeinen Vertretungsmangel sowie den Versorgungsengpässen, die unter anderem durch die hohen Flüchtlingszahlen hervorgerufen werden, begegnen. Die geplante Regelung mag kurzfristig helfen, einen strukturellen Beitrag zur Reduzierung des Vertretungsbedarfs, der das ganze Schuljahr über besteht, kann sie nicht leisten. Die GEW hat deshalb in ihrer Stellungnahme eine deutliche Aufstockung der festen Lehrerreserve (derzeit 1.666 Deputate) eingefordert, um dauerhaft den Vertretungsbedarf mit festangestellten und vollausgebildeten Lehrkräften abzudecken.