Zum Inhalt springen

Bilanz grün-rote Landesregierung: Hochschule

Grün-Rot schaffte die Studiengebühren ab und sorgte für eine bessere Grundfinanzierung an den Hochschulen.

Gleich zu Beginn der grün/roten Legislaturperiode wurden die Studiengebühren wieder abgeschafft und man hat dadurch sozialer Gerechtigkeit Geltung verschafft. Mit dem Gesetz zur Wiedereinführung der verfassten Studierendenschaft erfuhren die Hochschulen einen Demokratisierungsschub, der noch mit Leben gefüllt werden muss.

In den letzten Jahren ist die Zahl der Studierenden in Baden-Württemberg auf über 360.000 gestiegen. Ihnen gegenüber stehen rund 30.000 Beschäftigte an den Hochschulen und Forschungsinstituten. Dadurch wird eine Erhöhung der Grundfinanzierung umso dringlicher.

Die grün-rote Landesregierung geht nun mit dem Hochschulfinanzierungsvertrag „Perspektive 2020“ einen wichtigen Schritt in die richtige Richtung zu einer besseren Finanzierung der Hochschulen. Der Vertrag sichert den Hochschulen nun bis 2020 eine im Schnitt mindestens dreiprozentige Steigerung der jährlichen Grundfinanzierung zu. Gegenwärtig fließen 1,7 Milliarden Euro zusätzlich an die Hochschulen. Dazu gehört ein Bausonderprogramm im Umfang von 600 Millionen Euro, der den Sanierungsstau bei Hochschulgebäuden abtragen soll. Bereits in der ersten Phase des Hochschulfinanzierungsvertrags wurden über 2.200 Beschäftigungsverhältnisse neu geschaffen bzw. entfristet, in beiden Phasen ermöglicht der Vertrag bis zu 3.800 neu im Haushalt finanzierte Stellen. Zugleich verpflichten sich die Hochschulen im Hochschulfinanzierungsvertrag, Grundsätze fairer Beschäftigung umzusetzen, die neuen Spielräume für längerfristige und unbefristete Beschäftigungsverhältnisse zu nutzen, Studienplätze zu erhalten und die Qualität der Lehre zu verbessern. Für die Hochschulen und ihre Beschäftigten bedeutet das Planungssicherheit und Verlässlichkeit.

Mit der Umstellung der Lehramtsstudiengänge auf Bachelor und Master wird zukünftig die Besoldung von Sekundarstufenlehrer/innen einheitlich nach A13 erfolgen. Das befürworten wir als GEW. Ein großes Ringen mit der Politik bleibt nach wie vor, dass die Regelstudienzeit für das Primärstufenlehramt an Grundschulen wie in allen anderen Lehramtsstudiengängen auf zehn Semester angehoben und entsprechend vergütet wird. Auch dafür werden wir als GEW weiter kämpfen.