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A13 für Haupt-/Werkrealschullehrkräfte

Der Horizontale Laufbahnwechsel geht ins nächste Jahr

Seit 2017 können GHS-Lehrkräfte an Gemeinschaftsschulen, Realschulen, SBBZ und Haupt-/Werkrealschulen über den „Horizontalen Laufbahnwechsel“ (HoLa) zur Lehrkraft für Sekundarschulen bzw. Sonderpädagogik werden. So geht es weiter:

A13 für Haupt-/Werkrealschullehrkräfte nach einer Wartezeit
A13 für Haupt-/Werkrealschullehrkräfte nach einer Wartezeit

Für das Schuljahr 2020/21 wird HoLa neu aufgelegt. Es bleibt bei den 4 Gruppen von Lehrkräften:

  • Gruppe 1: Lehrkräfte an Realschulen
  • Gruppe 2: Lehrkräfte an SBBZ
  • Gruppe 3: Lehrkräfte an ­Gemeinschaftsschulen
  • Sonderkontingent Gruppe 3: Lehrkräfte, die derzeit an einer HS/WRS sind, aber an eine RS oder GMS wechseln werden. Sie müssen ab dem Schuljahr 2021/22 an einer RS oder GMS eingesetzt werden.
  • Gruppe 4: Lehrkräfte, die derzeit an einer HS/WRS bzw. Gemeinschaftsschule arbeiten und an ein SBBZ wechseln wollen.

Die Lehrgänge der Gruppe 1 bis 3 beginnen im Herbst 2020 und werden normalerweise im Herbst 2021 erfolgreich abgeschlossen sein. Den erfolgreichen Abschluss bestätigt das Regierungspräsidium (RP) im Januar 2022, dann beginnt eine beamtenrechtlich vorgeschriebene persönliche Wartezeit von 6 Monaten. Wenn im Landeshaushalt genug Stellen vorgesehen sind, werden die Kolleg*innen zum 1. August 2022 in ihrem neuen Amt ernannt und nach A13 besoldet. 2019 haben Stellen für die Gruppe 3 gefehlt. Das hat intensive Proteste der Betroffenen und der GEW ausgelöst. Jetzt hat der Landtag für die Jahre 2020 und 2021 ausreichend Stellen geschaffen.
Andere Termine gelten für die ­Lehrkräfte im Sonderkontingent der Gruppe 3. Bei ihnen dauert die Qualifizierung einschließlich der Einführung in das neue Lehramt an einer Realschule bzw. Gemeinschaftsschule zwei Jahre. Ihnen bestätigt das Regierungspräsidium voraussichtlich im Herbst 2022 den erfolgreichen Abschluss der Maßnahme. Nach der Wartezeit werden sie voraussichtlich im Frühjahr 2023 ernannt und erhalten dann die höhere Besoldung.

Infos für die Gruppe 4

Diese Lehrkräfte absolvieren seit 2018 ein modifiziertes Aufbaustudium zur Lehrkraft für Sonderpädagogik an der PH Heidelberg oder der PH Ludwigsburg. Die GEW und der HPR sind im Kontakt mit den Teilnehmer*innen und diskutieren deren Erfahrungen regelmäßig mit dem inhaltlich zuständigen „Zentrum für Schulqualität und Lehrerbildung“ (ZSL) und dem Kultusministerium. Für den 3. Durchgang ab 2020 gelten diese Regeln:
Ab 2020 können sich auch GHS-Lehrkräfte bewerben, die an einer Gemeinschaftsschule eingesetzt sind, ggf. inklusiv unterrichten und einen Versetzungswunsch an ein SBBZ äußern. Durch diese Maßnahme will das KM Gemeinschaftsschulen bzw. Haupt- und Werkrealschulen beim Unterricht in inklusiven Settings unterstützen.
An der PH Heidelberg wird als erste Fachrichtung „Lernen“ und als ­zweite Fachrichtung „Sprache“ gewählt. An der PH Ludwigsburg wird für die erste Fachrichtung entweder „Lernen“, „körperlich-motorische Entwicklung“ oder „emotional-soziale Entwicklung“ und als zweite Fachrichtung „Sprache“ „Lernen“, „körperlich-motorische Entwicklung“ oder „emotional-soziale Entwicklung“ gewählt. Die Teilnehmer*innen ­bekommen im 1. Jahr zehn und im 2. Jahr sechs Anrechnungsstunden auf ihr Deputat. Die Hochschulen wollen dezentrale Studienangebote (z. B. Kompaktseminare) anbieten. Die Teilnehmer*innen können auf Wunsch zu Beginn oder während der Maßnahme an ein SBBZ abgeordnet werden. Es soll im Frühjahr Informationsveranstaltungen für interessierte Lehrkräfte geben.
Es war ein Erfolg der GEW, dass die Anrechnungsstunden für die Gruppe 4 im 1. Jahr von 6 auf 10 Stunden erhöht wurden. Die GEW fordert seit Beginn der Maßnahme eine noch höhere Anrechnung und weitere Verbesserungen für die Teilnehmer*innen.

Wie die Bewerbungen ablaufen

Für alle Gruppen werden in getrennten Bewerbungsverfahren ab Februar Lehrkräfte gesucht, die die entsprechenden Kriterien erfüllen. Alle Informationen sind auf www.lobw.de unter Fortbildung/Aufstieg zu finden. Die Schulleitungen haben den Schulämtern bereits Lehrkräfte gemeldet, die für die Gruppe 1 und 2 und die Gruppe 3 (außer Sonderkontingent) ab September 2020 in Frage kommen. Die Regierungspräsidien werden diese Lehrkräfte anschreiben und ihnen mitteilen, dass sie sich bis 15. April über www.lobw.de bewerben können. Die zugehörige Anmeldemaske soll ab dem 1. März 2019 freigeschalten sein. Wenn Lehrkräfte kein Informationsschreiben erhalten haben, können sich selbst bewerben. Lehrkräfte, die sich für HoLa über das Sonderkontingent der Gruppe 3 oder die Gruppe 4 interessieren, können sich ebenfalls selbst bewerben. Auf www.lobw.de gibt es dafür ein Formular. Das Regierungspräsidium prüft dann, ob die Lehrkraft an dem Lehrgang teilnehmen kann.
Es können sich auch Lehrkräfte an Privatschulen bewerben. Die Plätze für diese Lehrkräfte werden zusätzlich zur Verfügung gestellt und von den Schulen in freier Trägerschaft finanziert.

Rückblick auf die abgeschlossenen Verfahren

Im letzten Jahr wurden viele Plätze nicht besetzt, vor allem in der Gruppe 3 (Lehrkräfte an HS/WRS/GMS, die an einer Gemeinschaftsschule sind oder an eine Realschule oder Gemeinschaftsschule wechseln wollen). Entweder sind die Bedingungen des Lehrgangs für viele Lehrkräfte nicht attraktiv oder das Bewerbungsverfahren hat nicht richtig funktioniert.
In den vergangenen Jahren konnten alle Bewerber*innen zugelassen werden. Es ist noch nicht sicher, wie lange das Programm noch angeboten wird. Interessierte Lehrkräfte sollten sich also rechtzeitig informieren und sich bewerben. GEW-Mitglieder können sich jederzeit bei den GEW Geschäftsstellen und den GEW Mitgliedern im Bezirkspersonalrat beraten lassen.
Es gibt trotz der intensiven Arbeit der GEW und der Aktionen der Lehrkräfte immer noch keine Perspektive für die Lehrkräfte, die dauerhaft an einer Haupt- /Werkrealschule bleiben. Dies ist zutiefst ungerecht und eine willkürliche Entscheidung der Landesregierung, die die GEW weiterhin nicht akzeptiert. Die Landesregierung fordert die Lehrkräfte auf, Leistung zu erbringen. Dann muss sie sie auch leistungsgerecht bezahlen. Dies gilt natürlich auch für die Grundschullehrkräfte, die immer noch keine Perspektive für einen Aufstieg haben. Die GEW fordert die Landesregierung auf, mit anderen Bundesländern (bisher bereits Berlin, Brandenburg, Sachsen, Schleswig-Holstein, Hamburg) gleichzuziehen. Dort werden die Lehrkräfte an Grundschulen künftig nach E13/A13 bezahlt. In einem reichen Bundesland wie Baden-Württemberg muss das auch möglich sein