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ÖPR am Staatlichen Schulamt

Der örtliche Personalrat – Erster Ansprechpartner für Lehrkräfte vor Ort

Die Personalräte am jeweiligen Staatlichen Schulamt sind vor allem für die Beratung der Lehrkräfte an Grund-, Haupt-, Werkreal-, Real- und Gemeinschaftsschulen sowie Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren zuständig.

Der örtliche Personalrat (ÖPR) GHWRGS ist für alle Lehrkräfte an öffentlichen Grund-, Haupt-, Werkreal-, Real- und Gemeinschaftsschulen sowie Sonderpädagogische Bildungs- und Beratungszentren (GHWRGS) zuständig. Der ÖPR ist nicht an der einzelnen Schule, sondern auf Ebene des Schulamtes angesiedelt. Die GEW hat hier landesweit die Mehrheit und stellt damit die Vorsitzenden. Die beruflichen Schulen und die Gymnasien hingegen wählen ihren ÖPR an der Schule.

Vor Entscheidungen des Schulamts muss der Örtliche Personalrat beteiligt beziehungsweise angehört werden, zum Beispiel bei Versetzungen, Abordnungen, Fortbildungsanträgen, Besetzung von Konrektoraten und Stellen für Fachoberlehrerinnen und -lehrer (Personalratsmitglied ist bei Bewerbergesprächen dabei), Anordnung von Mehrarbeit, Datenschutz und so weiter. Die Grundlagen hierfür sind im Landespersonalvertretungsgesetz verankert.

Das ÖPR-Gremium besteht aus bis zu 23 Personen und trifft sich alle zwei bis drei Wochen in einer Sitzung, in der die oben genannten Beteiligungen gemeinsam beraten und beschlossen werden. Auch werden Informationen und Beteiligungen vom Kultusministerium und Regierungspräsidium über die dortigen Personalvertretungen an den ÖPR weitergegeben, beispielsweise die Schließung einer Schule und die Besetzung von Schulleitungsstellen.

Für die Entscheidungsfindung können Experten hinzugezogen werden, beispielsweise zum Datenschutz. Ihr Wissen erhalten Personalratsmitglieder aus regelmäßigen Schulungen. Die Sitzungen werden vom Vorstand (zwei bis vier Personen) vorbereitet und sind nicht öffentlich. Personalratsmitglieder unterliegen der Schweigepflicht.

Für ihr Amt erhalten Personalratsmitglieder einen besonderen Schutz und dürfen ohne ihre Zustimmung weder versetzt noch abgeordnet werden. Sie erhalten Freistellung vom Unterricht für ihre Arbeit.

Örtliche Personalräte bieten Sprechstunden für Lehrkräfte an

Der spannendste Teil der Personalratsarbeit ist die Beratung von Lehrkräften, die schwerpunktmäßig während der Sprechstunden stattfindet.

Oft kommen Fragen zur Stundenplangestaltung auf, wenn Lehrkräfte aus der Elternzeit wiederkommen oder wenn plötzlich pflegebedürftige Angehörige zu betreuen sind. Bei erkrankten Lehrkräften tauchen Sorgen und Fragen auf: „Was passiert, wenn ich länger krank bin und muss ich danach gleich wieder voll arbeiten?“. Auch beim Wunsch die Schule zu wechseln, werden Lehrkräfte vom Personalrat beraten und unterstützt.

Lehrkräfte holen sich häufig Rat, um Konflikte zu vermeiden. So gibt es Fragen zur Arbeitszeit (zum Beispiel Mehrarbeit und Schulveranstaltungen), zu Konferenzen oder zur Vorbereitung auf ein schwieriges Gespräch. Auf Wunsch begleiten Personalräte Lehrkräfte zum Gespräch mit der Schulleitung oder dem Schulamt, um einen gemeinsamen Weg zu finden.