Was steht zu den Gemeinschaftsschulen genau im Koalitionsvertrag?
• Erhalt des pädagogischen Konzeptes (kein Sitzenbleiben, Binnendifferenzierung, keine Noten etc.)
• Anträge auf Neueinrichtung einer Gemeinschaftsschule sind weiterhin möglich, Grundvoraussetzung ist eine „dauerhafte stabile Zweizügigkeit“.
Diese Klarstellung für neue GMS sieht die GEW positiv, da aus unserer Sicht die Sicherung der Unterrichtsqualität auf drei Niveaustufen und die Umsetzung eines anspruchsvollen und guten pädagogischen Konzeptes die Zweizügigkeit erfordert.
• Die Schulen sollen weiterhin die notwendigen Ressourcen, spezifische Fortbildungen und künftig Unterstützung durch die Entwicklung und Bereitstellung von Unterrichtsmaterialien erhalten. Leider stellen diese Aussagen keine wirkliche Verbesserung für die Lehrkräfte an den Gemeinschaftsschulen dar. Die extrem hohe Arbeitsbelastung verändert sich bei gleicher Ressourcenzuweisung nicht. Weiterhin ungeklärt bleibt, ob es für das vorgeschriebene Coaching der Schülerinnen und Schüler endlich eine separate Stundenzuweisung geben wird.
• Für die Gemeinschaftsschulen wird in Zukunft ein spezifischer Sachkostenbeitrag berechnet. Das ist positiv zu sehen und überfällig, da dies hoffentlich der unangemessenen Diskussion über eine Bevorzugung der Gemeinschaftsschulen den Boden entzieht.
Es gibt zwei Öffnungen für die Gemeinschaftsschulen:
• Option ab Klasse 8 in den Fächern Deutsch, Mathematik, der zweiten Fremdsprache und den Naturwissenschaften leistungsdifferenziert zu unterrichten.
Die GEW sieht diese Öffnung kritisch. Es ist richtig, dass die Schulen mehr Eigenständigkeit benötigen. Das Mehr an Eigenständigkeit darf aber nicht zu Lasten der Grundprinzipien der Gemeinschaftsschule gehen.
• Durch einen Schulversuch ist ab Klasse 8 ein offener Ganztagesbetrieb möglich.
Nach langwierigen Diskussionen und Widerständen, vor allem von Seiten der CDU, ist eine Oberstufe an einer Gemeinschaftsschule weiterhin möglich. Wörtlich findet sich dazu folgendes im Koalitionsvertrag:
„Einer Gemeinschaftsschule, die die gesetzlich vorgeschriebene Mindestschülerzahl von 60 erreicht, wird die Einrichtung einer Oberstufe ermöglicht [...]. Die Koalitionspartner gehen davon aus,
dass bis zum Ende dieser Legislaturperiode an nicht mehr als 10 Standorten Schülerinnen und Schüler an den Oberstufen der Gemeinschaftsschule unterrichtet werden. Auf der Basis dieser Erfahrungen
werden sich die Koalitionspartner über die Tragfähigkeit der Genehmigungspraxis der Oberstufe an den Gemeinschaftsschulen verständigen.“
Die GEW begrüßt sehr, dass es die Möglichkeit zur Einrichtung einer Oberstufe an der Gemeinschaftsschule gibt.