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Digitalpakt

Die Richtung stimmt

Mit dem Digitalpakt können Schulträger jetzt Finanzhilfen zum Ausbau der digitalen Infrastruktur an Schulen beantragen. Der Ausbau ist wichtig, er bedeutet jedoch auch zusätzliche Arbeit. Wir haben analysiert, wie die Umsetzung gelingen kann.

Ein Grundschüler macht Hausaufgaben und benutzt dabei ein Lernprogramm auf einem Tablet.
Foto: © imago

Seit September gibt es die Verwaltungsvorschrift zur Umsetzung des DigitalPakts in Baden-Württemberg. Die Schulträger können jetzt Finanzhilfen zum Ausbau der digitalen Infrastruktur an Schulen beantragen. Der Ausbau ist wichtig, er bedeutet aber auch zusätzliche Arbeit für die Schulen.

650 Millionen Euro kommen durch den Digitalpakt vom Bund nach Baden-Württemberg. Die Mittel für die Schulen sind an Voraussetzungen gebunden, vor allem an einen Medienentwicklungsplan.

Zur Vereinheitlichung der Abstimmungsprozesse zwischen Schulen und Schulträgern und um die Abrechnung zwischen den Schulträgern und dem Land zu erleichtern, hat das Kultusministerium (KM) vom Landesmedienzentrum (LMZ) die Online-Anwendung MEP BW entwickeln lassen. In sieben Schritten soll dieses Instrument Schulen und Schulträger bei der Erstellung eines Medienentwicklungsplans unterstützen.

Nach einer Phase der Vorklärung (1) und Informationsbeschaffung folgt eine Ist-Stand-Analyse (2) der technischen Ausstattung. Auf dieser Grundlage sollen dann Ziele (3) formuliert und konkrete Maßnahmen (4) geplant werden. Nach diesen ersten vier Schritten kann der Schulträger einen Antrag stellen. Wenn dieser bewilligt wurde, kann die Umsetzung (5) der Maßnahmen beginnen. Im Anschluss folgt eine Evaluation (6). Aus den Ergebnissen sollen in einem letzten Schritt weitere Konsequenzen (7) abgeleitet werden.

Im Fokus von MEP BW steht die technische Ausstattung. Gleichzeitig wird aber auch ein technisch-pädagogisches Einsatzkonzept mit medienpädagogischen und didaktischen Aspekten verlangt. Die Vorgabe des DigitalPakts, dass die Maßnahmen vor Ort möglichst technologieoffen, erweiterungs- und anschlussfähig erfolgen sollen, begrüßt die GEW ausdrücklich.

Nicht nachvollziehbar ist, dass die Grundschule bei der Verteilung der Mittel aus dem Digitalpakt benachteiligt werden soll. Die Medienbildung spielt auch in der Primarstufe eine wichtige Rolle. Und die Grundschulen verfügen meistens noch nicht über die notwendige technische Ausstattung.

Einmalige Investitionen in die digitale Infrastruktur machen Schulen nicht zukunftsfähig. Die Geräte und Anwendungen müssen regelmäßig ersetzt werden. Deshalb muss eine langfristige Finanzierung sichergestellt werden.

Die Arbeit mit digitalen Medien setzt nicht zuletzt voraus, dass die Technik funktioniert. Wartung und Support können nicht die Lehrkräfte leisten. Das ist eine Aufgabe für die Schulträger und sie müssen entsprechendes Personal einstellen oder kompetente und verlässliche Firmen beauftragen.

Mehr Zeit und Austausch nötig

Für die GEW ist klar, dass die Entwicklung und Einführung medienpädagogischer Konzepte Mut, Offenheit und vor allem Zeit erfordern. Schulen müssen innovative Ideen erproben, diskutieren und auch wieder verwerfen können. Schul- und Unterrichtsentwicklung ist kein einmaliger Prozess. Die Schulen müssen dafür dauerhaft ausreichend zeitliche Ressourcen als Anrechnungsstunden zur Verfügung haben.

Damit die Schulen die technischen Anforderungen in einem Medienentwicklungsplan formulieren können, brauchen die Lehrkräfte genug Möglichkeiten, sich zuvor mit dem Einsatz digitaler Medien im Unterricht pädagogisch und praktisch auseinanderzusetzen. Viele Lehrkräfte fühlen sich auf diese Aufgabe noch nicht angemessen vorbereitet.

Einige Schulen verfügen dagegen bereits über ein erprobtes medienpädagogisches Konzept. Damit nicht jede Schule das Rad neu erfinden muss, sollte die Schulverwaltung den Austausch der Schulen untereinander stärker fördern. Die Schulen könnten von Best-Practice-Beispielen profitieren, verschiedene Kollegien können gemeinsam überlegen, wie eine gelungen IT-Infrastruktur aussehen könnte, um die medienpädagogischen Vorstellungen umzusetzen.

Gute Fortbildung ist zentral

Lehrkräfte müssen sich angemessen auf den Einsatz digitaler Medien im Unterricht vorbereiten können. Das KM hat eine Qualifizierungsoffensive angekündigt. Bis Ende des Schuljahres 2019/20 sollen die Fachberater/innen qualifiziert werden. Erst dann soll es auch Fortbildungen für die Lehrkräfte geben.

Die meisten Schulen werden aber schon in diesem Schuljahr mit dem Medienentwicklungsplan beginnen. Die Qualifizierungsoffensive kommt deshalb zu spät. Die Online-Anwendung MEP BW führt durch den Prozess, auch das LMZ bietet Beratung an. Das ersetzt jedoch keine systematische Qualifizierung der Lehrkräfte und einen Austausch unter den Schulen und Schulträgern.

Für eine bedarfsgerechte Fortbildung reichen die bisherigen Planungen nicht aus. Eine Fortbildungsveranstaltung am Nachmittag wird der komplexen Materie nicht gerecht. Zudem wurde die gesamte Lehrkräftefortbildung im Rahmen des Qualitätskonzepts neu strukturiert. Noch immer wissen die Fachberater/innen nicht, ob oder wie sie im neu gegründeten Zentrum für Schulqualität und Lehrkräftebildung (ZSL) arbeiten werden. Eine abgestimmte und systematische Fortbildung der Lehrkräfte müsste längst angeboten werden.

Ein Anfang ist gemacht

2017 hat Baden-Württemberg eine Digitalisierungsstrategie für den Schulbereich veröffentlicht. Sie orientiert sich an dem Papier der Kultusministerkonferenz „Bildung in der digitalen Welt“ und stellt drei Themenbereiche in den Fokus: Die didaktisch-methodische Verankerung im Unterricht, die Qualifizierung der Lehrkräfte und die technischen Voraussetzungen.

Für die didaktisch-methodische Verankerung wurde mit der Leitperspektive Medienbildung im Bildungsplan, dem Basiskurs Medienbildung in Klasse 5 und dem Aufbaukurs Informatik in Klasse 7 sowie der schrittweisen Einführung des Fachs Informatik eine Basis geschaffen.

Bei der Qualifizierung von Lehrkräften sollte berücksichtigt werden, dass es viele Lehrkräften gibt, die schon lange erfolgreich mit digitalen Medien in ihrem Unterricht arbeiten. Sie brauchen andere Angebote als Lehrkräfte, die in die Arbeit mit digitalen Medien einsteigen. Um künftige Lehrkräfte vorzubereiten, muss Medienpädagogik und -didaktik in der ersten und zweiten Phase der Lehrkräfteausbildung verankert werden.

Der DigitalPakt und die zusätzlichen 150 Millionen Euro, die Baden-Württemberg investieren will, legen für die Umsetzung der technischen Voraussetzungen einen wichtigen Grundstein. Die GEW fordert die Landesregierung auf, dafür zu sorgen, dass die Vorhaben aus der Digitalisierungsstrategie auch umgesetzt werden.

Damit die Schulen digitale Anwendungen im Unterricht einfach und rechtssicher einsetzen können, ist eine digitale Bildungsplattform dringend nötig. Neben der Einrichtung dienstlicher E-Mail-Adressen und eines sicheren Cloud-Speichers muss den Lehrkräften ein dienstliches Gerät zu Verfügung gestellt werden.

Darüber hinaus gibt es noch viel zu tun. So müssen zum Beispiel die Fragen diskutiert werden, wie ein ökologisch verantwortungsvoller Umgang mit Technik aussehen oder der Einfluss der Digitalindustrie auf Bildungsinhalte verhindert werden kann. Diesen Prozess möchte die GEW gemeinsam mit ihren Mitgliedern gestalten. An den Schulen vor Ort, auf Veranstaltungen und digital über die Social-Media-Kanäle.

Kontakt
Maria Jeggle
Redakteurin b&w
Telefon:  0711 21030-36